Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

784 Stiftungen. Von den gegenwärtigen Stiftungs-Interessen wurden 9 Stiftungsplätze, jeder zu 144 fl. 44 kr. jährlich für Invaliden der II. Kategorie und 18 Plätze in Invalidenhäusern für Invaliden der I. Kategorie gegründet. Den Stiftungen ist es freigestellt, entweder in die Loeo-Yersorgung eines Invalidenhauses zu treten, oder das Verpflegungs-Aequivalent im Betrage von ISO fl. Oesterr. Währung zu nehmen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Obligation, pr. 100.000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. Original-Stiftbrief vom 1. November 1750. (Abth. 9, Nr. 6308, vom 28. November 1862, und Nr. 2132, vom 19. März 1863.) jlSti* Schlesische Invaliden-Stiftung, für Invalide aus dem Feld­zuge 1859, welche in Schlesien geboren oder für eine Gemeinde dieses Lan­des assentirt worden sind. Das Capital besteht in 11.55611. Staats-Obligationen, wovon 14 Invalide mit einer Zulage täglicher 10 kr. Oesterr. Währung betheilt werden. Die Capitals-Verwaltung und das Verleihungsrecht steht der schlesischen Landes-Regierung zu. (Abth. 15, Nr. 4480, vom 28. August I860.) 185» Des Joseph Freiherrn v. Schmidburg, Landes-Gouver- neurs in Illyrien. Für einen im Villacher Kreise gebürtigen Invaliden des Infanterie- Regiments Nr. 7, oder in Ermanglung eines solchen Invaliden, für einen Zögling eines Militär-Erziehungshauses. Das Capital besteht aus drei Metallique-Obligationen im Gesammt- betrage von 300 fl. C. M., die davon entfallenden Interessen sind am 1. März jeden Jahres zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht ist dem Werbbezirks-Commando des obgedachten Regiments, das Verleihungsrecht aber dem jeweiligen Bezirks-Hauptmanne zu Villach eingeräumt. (D. 358, vom 17. Februar 1837.) 186* Des Wechselhauses HI« Schnapper in Wien, für einen in dem Feldzuge 1864 durch Verwundung invalid gewordenen Krieger des Mann­schafts-Standes, und in seinerzeitiger Ermanglung eines solchen für einen andern in diesem Feldzuge invalid gewordenen Krieger, und in Ermang­lung eines solchen für einen Invaliden aus einem anderen Feldzuge, jedoch mit Bevorzugung der vor dem Feinde Verwundeten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 3623, vom 13. Mai 1864.) IS1?. Ignaz Schostal’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewid­meten Capitals von 100 fl. in einer 5percentigen National-Anlehens-Obligation für einen in dem Feldzuge des Jahres 1859 verwundeten, und in Folge dessen invalid gewordenen Krieger aus der Stadt Mährisch-Trübau, und in Ermang­lung eines solchen, für einen derlei Invaliden aus dem Mährisch-Trübauer Amts-Bezirke zu verwenden sind. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 562, vom 28. Jänner 1860.) 188« Des General-Majors Friedrich Fürsten zu Schwarzen­berg. Bestehend in einer 5percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 170 fl. C. M., wovon die jährlichen Interessen einem verdienten Manne

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