Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
Stiftungen. 781 165* Radetzky-Stiftung des Officiers-Corps des 11. Feld-Jäger- Bataillons. Gegründet zum Andenken an den österreichischen Feldzug gegen Piemont im Jahre 1849, und hat zum Zwecke die jährliche Betheilung eines invaliden Mannes des 11. Feld-Jäger-Bataillons mit den Interessen der 5per- centigen Stiftungs-Obligation pr. 125 fl. C. M. (D. 4344, vom 19. Juli 1850.) 106* Graf Radetzky-Stiftung zur Betheilung von würdigen, nach Teplitz und Schönau zuständigen Invaliden. Das Capital besteht in 1150 fl. Oesterr. Währung in öffentlichen und Privat-Obligationen, dessen Verwaltung die Teplitzer Gemeinde-Vorstehung besorgt. Das Verleihungsrecht hat der Teplitzer Magistrat. (Abth. 9, Nr. 922, vom 22. Februar 1861.) 16’S'* Carl Heinrich Ralil'sche Stiftung des Officials Johann Saazer. Für drei pensionirte Officiere und zwölf Invalide, welche die Schlacht von Aspern mitgekämpft haben. Das Capital besteht in 6795 fl. C. M. öpercentiger Obligationen, wovon die Interessen jährlich am 21. Mai (dem Gedächtnisstage dieser Schlacht) zur Hälfte an Officiere, vom Oberlieutenant abwärts, oder deren Witwen, welche die Eignung nachweisen können, und zur anderen Hälfte an Invalide, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht hat sich der Gründer der Stiftung Vorbehalten. (D. 4343, vom 18. Juli 1850.) 165* Der Oberstens-Witwe Louise Freiin v. Rechenberg;. Für drei in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 invalid gewordene Krieger der k. k. Armee. Bestehend in einer 4 Viäpercentigen Metallique-Obligation pr. 2000 fl.C.M. Das Verleihungsrecht steht nach dem erfolgten Ableben des Feldmarschalls Grafen Radetzky, des Feldzeugmeisters Freiherrn von Haynau und des Feldzeugmeisters Grafen Jellacic, dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 7186, vom 25. December 1851.) 166. Der Thürhüters-Witwe Anna Remiger. Für zwei der ältesten invaliden Gemeinen im Wiener Invalidenhause. Diese sind jährlich am 1. Juli mit den Spercentigen Interessen der Obligation pr. 1000 fl. C. M. zu gleichen Theilen zu betheilen. Das Verleihungsrecht hat das Wiener Invalidenhaus-Commando. (D. 4510, vom 25. Juli 1850.) l^O. Reussmarkter Bezirks-Stiftung, für die dahin zuständigen Invaliden, welche mit Plätzen von 24 bis 36 fl. jährlich zu betheilen sind. Das Capital beträgt 9570 fl. in 5percentigen Obligationen, dessen Verwaltung die politische Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Hermannstadt zu. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) l^l. Des Majors Johann v. Röger. Die Widmung der Zinsen eines Capitales von 14.535 fl. W. W., 38.850 fl. C. M. und 9450 fl., Oesterr. Währung ist, arme und vorzüglich verwundete k. k. subalterne Officiere des Pensions-Standes, vom Oberlieutenant abwärts, welche ausser ihrer Pension sonst keine Zuflüsse haben, und nicht in einem Invalidenhause untergebracht sind, mit einem Beitrage von jährlichen 100 fl. zu unterstützen.