Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

778 Stiftungen. 150* Der Pesther israelitischen Cultus-Gemeinde. Aus Anlass der glücklichen Rettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät, für drei dürftige und verdiente Invalide des k. k. Infanterie-Regiments Erz­herzog Albrecht Nr. 44. — Die Interessen des Capitals pr. 845 fl. C. M. in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung sind jedes Jahr am 18. Fe­bruar von dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu verleihen. (Section III, Abth. 4, Nr. 5011, vom 9. December 1853.) 153* Des Anton Petzek sammt Gattin zu Ofen, für einen zu Sadowa- Wisznia in Galizien wohnenden würdigen Invaliden, oder in dessen Er­manglung für einen ausgedienten hilfsbedürftigen gut gesitteten k. k. Soldaten. Das Stiftungs - Capital besteht in öpercentigen National- Anlehens- Obligationen pr. 120 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Galizien zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8381, vom 30. Juni 1856.) 153» Des Doctors der Rechte Johann Piatke. Bestehend in 2pereentigen öffentlichen Fonds-Obligationen pr. 640 fl. C. M. und 2788 fl. 47% kr. W. W., deren Jahreszinsen zur Unterstützung solcher Invaliden verwendet werden, welche aus den Dörfern Martinau und Strzebowitz in Schlesien zum Militär gestellt worden sind. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium, einvernehmlich mit dem Staats-Ministerium. (D. 552, vom 30. Jänner 1838, und Section III, Abth. 4, Nr. 5647, vom 24. Juli 1854, und Nr. 6243, vom 14. August 1854.) 153« Des Patental - Invaliden , Yerpflegs-Bäckermeisters Johann Pichler, für drei der ältesten invaliden im Wiener Invalidenhause, die keine andere Betheilung gemessen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 400 fl. Oestcrr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Invalidenhaus-Commando in Wien zu. (Abth. 9, Nr. 8258, vom 9. October 1863.) 15*4« Des Majoi’s Hieronymus Freiherrn Pilaíi v. Tassul, Das Capital besteht aus einer 4percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für zwei Invalide bestimmt sind, welche bei dem Infanterie-Regimente Nr. 59 gedient haben. Das Wiener Invalidenhaus-Commando hat das Betheilungsrecht. (D. 1871, vom 11. Juni 1845.) 155* Des k. k. Rittmeisters Friedrich Planner des Tyrnauer Inva­lidenhauses, zur Betheilung von zwei verdienstvollen realinvaliden Kriegern der 4. Compagnie dieses Invalidenhauses vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts. Diese Betheilung soll jährlich am 21. Juni stattfinden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Grundentlastungs- Obligation pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dein .jeweiligen Commandanten des genannten Invalidenhauses zu. (Abth. 9, Nr. 2427, vom 6. April 1864.) • 156, Des Anton Ritter v. Plappart, jubilirten Ilofrathes des k. k. obersten Gerichtshofes. Für den würdigsten Invaliden des Wiener Invalidenhauses, bestehend in einer öpercentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen jährlich am Geburtsfeste Seiner Majestät des jeweiligen Kaisers von Oesterreich zu vertheilen sind. Die Ausrvahl und Betheilung ist dem Wiener Invalidenhaus-Commando übertragen. (L. 2542, vom 14. Mai 1852.)

Next

/
Thumbnails
Contents