Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

776 Stiftungen. 13 Tt. Ober-österreichische Invaliden-Stiftung für ober-öster­reichische invalid gewordene Krieger aus dem Feldzuge 1859. Das Capital besteht in 3460 fl. in Staats-Obligationen. Das ober-österreichische Statthalterei-Präsidium übt das Verleihungsrecht über Vorschlag des Landes-General-Commando in Wien aus. Die Vermögens-Verwaltung steht ebenfalls der Statthalterei zu. (Abth. 6, Nr. 2191, vom 29. Februar 1860.) 138» Des Officiers-Corps des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 49. Die Zinsen von dem Capitale pr. 1300 fl. C. M. sind für fünf Invaliden des gedachten Regiments im Wiener Invalidenhause bestimmt. Die Auswahl geschieht vom Wiener Invalidenhause, die Verleihung durch das Kriegs-Ministerium. (L. 1286, vom 6. April 1808, und D. 4094, vom 23. October 1837.) 130* Des 1$fficiers-Corps desLinien-Infanterie-RegimentsNr. 60. Für Invaliden dieses Regiments von den Jahren 1813 und 1814. Das Capital besteht in 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht hat das Regiments-Commando. (D. 5661, vom 25. September 1815.) 140« Des Officiers-Corps des Kürassier-Regiments Nr. 6. Zur freudigen Erinnerung an die Genesung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. Das Capital besteht in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl., deren Interessen jährlich am 12. März zu einer in der Capelle des Wiener Invalidenhauses zu lesenden heiligen Messe und zur gleichmässigen Vertheilung an Invalide aus dem jeweiligen Werbbezirke des 6. Kürassier- Regiments mit vorzüglicher Bedachtnahme auf die im besagten Invaliden­hause befindlichen Invaliden dieses Regiments zu verwenden sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Wiener Invalidenhaus - Comman- danten zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5311, vom 21. December 1853.) 141. Des Officiers-Corps des Infanterie-Regiments Nr. 19, für zwei Invaliden dieses Regiments, welche den Feldzug in Italien in den Jahren 1848 und 1849 mitgemacht haben und verwundet wurden. In Er­manglung solcher Invaliden können auch Invaliden anderer Regimenter betheilt werden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats - Schuld­verschreibung pr. 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten desTyrnauer Invaliden- hauses zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 11.473, vom 28. Odtober 1855.) 142. Des Gerichtstafel-Beisitzers zu Eperies, Anton v. Okolicsány. Bestehend in einer 4percentigen Staats - Schuldverschreibung pr. 365 fl. C. M., wovon die Interessen alljährlich einem im Kriege verstüm­melten Invaliden des Infanterie-Regiments Nr. 60 auf seine Lebenszeit, neben seinem systemisirten Invaliden-Gehalte und anderen damit verbun­denen Beneficien, zu Guten kommen, in so lange er der Invaliden-Ver- sorgung theilhaftig ist. Das Verleihungsrecht steht dem genannten Infanterie-Regimente zu. (W. 764, vom 11. Juli 1832, D. 4137, vom 16. October 1832, und D. 260, vom 31. Jänner 1842.)

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