Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

736 Stiftungen. HO# Der Oberstens-Witwe Theela von Korvér, unter dem Namen „Oberst Johann Nepomuk von Körvér-Stiftung vom 23. April 1862“ für die zwei längst dienenden, bravsten und unbemitteltsten Gemeinen des Huszaren- Regiments Churfürst von Hessen-Cassel Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 5037, vom 4. October 1862.) 41# Des Majors Franz Kollmann des Infanterie-Regiments Nr. 61* Das Capital besteht in einer Spercentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen am 19. April, als dem Geburtstage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand L, an den ältesten in der 1. Compagnie des Regi­ments dienenden Gemeinen auszufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly zu Pesth, wornach jener Gendarme vom Wachtmeister abwärts des 6. Gendarmerie-Regiments am 18. August jährlich betheilt werden soll, welcher im Laufe des der Ver- theilung vorausgegangenen Jahres sich besonders ausgezeichnet hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.099, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Gendarmerie-General-Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 9839, vom 29. September 1855.) 33* Des Rischofes zu Tribunitz und Statthalterei-Rathes zu Ofen Johann v. Koválik, für das Linien-Infanterie-Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2500 fl. W. W. Von den Interessen erhält der Re- giments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Unter-Officier oder Cadeten befördertes verdienstliches In­dividuum nach der Wahl des jeweiligen Regiments-Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 1820.) 4%. Des Radwerk-Besitzers Leopold Krametz v. Ulienthal, Für jene zwei Krieger des Infanterie-Regiments Grossfürst Nicolaus Czesarewitsch von Russland Nr. 61, welche die Verlockungen zum Treu­bruche mit Abscheu zurückgewiesen haben, und nach deren Ableben für fünf der würdigsten Krieger dieses Regiments. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl., deren Interessen jährlich am 18. August zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht, nach dem Ableben der erwähnten zwei Krieger, steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Regiments zu. (Abth. 6, Nr. 7494, vom 17. August 1859.) 4:5* Des Obersten Hermann Ritter Kriegeistein v. Sternfeld# Für das 10. Linien-Infanterie-Regiment zur Verleihung vonEquipirungs- Beiträgen an zu Ober-Officieren befördert werdende Unter-Officiere, w elche von der Pike auf dienen. Das Stiftungs-Capital besteht in 5900 fl. C. M. in Staats-Obligationen, wovon aber die Universal-Erbin des Stifters den lebenslänglichen Fruchtgenuss hat. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten, die Ober- Curatel dem nieder-österreichischen Landes-Militär-Gerichte, und die Obsorge über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 11.614, vom 31. December 1854.)

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