Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
832 Stiftung«». Anzahl der Plätze in den Cadeteu-In-jErziehungs- stituten und häusern und Akademien |Schul-Comp. 122 184 Das Verleihungsrecht steht der Familie der Freiherren v. Moser zu. Das Stiftungs-Capital wird von dem nieder-österreichischen Ausschüsse verwaltet. 3IÜ. Der Gemeinde Mohol ...................................... F ür Söhne von Gemeinde-Angehörigen ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht übt die Gemeinde aus. 1 Des Johann v. Máko........................................... Für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter für sich und seine Deseendenz vor. 1 * 46* Des Grafen Coloman Máko........................... Für Jünglinge katholischer, griechisch-unirter und reformirter Confession aus den Königreichen Ungarn, Croatienund Slavonien, dem Litorale,der ehemaligen Wojwodschaft Serbien und dem Te- meser Banate, dann Siebenbürgen, deren Muttersprache die ungarische ist. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter vor, und geht dann auf seine Descendenten über. 1 iftl* Die Freiherr v. ©’Brady’sche ..... Für Jünglinge irländischer Geburt und Abstammung. Das Verleihungsrecht hat der Erzbischof von Dublin. Sollte von diesem kein geeigneter Aspirant vorgeschlagen werden, erfolgt die Besetzung durch das Kriegs-Ministerium. 1 Die Stiftuug der königl. Freistadt Ofen . . . Für Söhne von Bürgern der Hauptstadt Ofen; nur w enn aus den Bürgersöhnen sich keine Aspiranten melden, kann dieser Stiftungsplatz auch an Söhne von Gemeinde-Angehörigen, wenn sie auch das Bürgerrecht im engeren Sinne nicht erworben haben, verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt der Gemeinderath aus. 1 HO* Die Graf Carl ©gara’sche .............................. F ür Söhne k. k. Officiere von irländischer Geburt, und in deren Ermanglung für adelige Jünglinge irländischer Abstammung. 1 • 127 185