Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

818 Stiftungen. Gulden, dann die sechs besten Schüler in der Schule zu Ternovac selbst, und zwar: drei mit je 3 fl., und drei mit je 2 fl. C. M. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Lehrer, Orts-Geistlichen und Schulen-Aufseher, dann Compagnie-Commandanten, dem jeweiligen Commandanten des Kaiser Franz Joseph Liccaner Grenz-Infanterie-Regiments Nr. 1 zu. (Section III, Abth. 8, Nr. 3774, vom 19. Juli 1856.) 46« Des k. k. Leibgarden und Rittmeisters Joseph Grafen Peroni di Bormio. Das Capital besteht in öffentlichen Fonds-Obligationen und ist in zwei Theile geschieden, wovon der eine Theil pr. 16.445 fl. mit einem jährlichen Interessen-Erträgnisse pr. 808 fl. 45 kr. C. M. für die Gemeinde Divosevce des Brooder Grenz-Regiments, der andere Theil pr. 17.748 fl. mit einem jährlichen Interessen-Erträgnisse von 873 fl. 54 kr. C. M. für die Gemeinde Slakovce eben desselben Regiments bestimmt ist. Die von dem jeder Gemeinde zukommenden Erbschafts-Capitale entfallenden Interessen sollen zur Berich­tigung der, den beiden Gemeinden obliegenden Grundsteuer und Personal- Taxe verwendet werden. Der hiernach noch erübrigende Interessen-Betrag, welcher nach der Anordnung des Stifters für jede Gemeinde wenigstens in jährlichen 100 fl. C. M. bestehen soll, ist zur Erreichung besonderer, zu Gunsten der genannten beiden Gemeinden angeordneten kirchlichen Zwecke bestimmt. Das Verwendungsrecht steht dem Brooder Grenz-Regimente zu. (B. 3619, vom 31. Juli 1847.) 42. Der Oberlehrers-Witwe Susanna Plitasner. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen 9 fl. 36 kr. C. M., als den Zinsen eines Capitals pr. 260 fl. W. W. und 140 fl. C. M., die für arme Witwen, Waisen, Hausarme und arme Schulkinder der Militär - Grenze bestimmt sind. Die Vertheilung geschieht durch den Militär-Communitäts-Magistrat zu Peter­wardein. (C. 156, vom 27. Februar 1807.) 4£. Des Majors Anton Freiherrn v. Portner. Das Capital besteht in 792 fl. 17 kr. ö. W. Von den Spereentigen Zinsen sollen, nach Absterben des Majors Anton Freih. v. Portner, die armen Kinder, vorzugsweise der Portner’schen und nach deren Erlöschung jene der Franz Freih. v. Jellacic’schen Familie erzogen werden; auf den Fall aber, als diese beiden Familien ausstürben, hat dieses als ein unwiderrufliches Eigenthum für die Erziehung armer Grenzkinder gewidmete Capital dem Grenz-Studienfonde anheim zu fallen. Das Verwendungsrecht hat die Militär-Communität zu Zengg. (B. 267, vom 20. Jänner 1834, und Abth. 10, Nr. 4026, vom 3. December 1862.) 46. Des Oberlieutenants Daniel Rodic v. Berlinenkampf. Das Stiftungs-Capital besteht in verschiedenen Staats-Obligationen, und zwar im Nominalwerthe von 2816 fl. W.W., 2593 fl. C. M. und 504 fl. Oesterr. Währung, deren jährliche Interessen einem Knaben seiner Verwandtschaft zugewendet werden sollen. Das VerJeihungsrecht hat der Oberlieutenant Stephan v. Rodic, und nach dessen Tode der von ihm hierzu Ernannte. (Vom 22. October 1803, und Abth. 10, Nr. 4180, vom 15. December 1861.) 50. Kronprinz, Erzherzog Rudolph-Stiftung der k. k. medici- nisch-chirurgisehen Josephs-Akademie für k. k. pensionirte Feld-Aerzte.

Next

/
Thumbnails
Contents