Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. Diese Staats-Schuldversehreibungen wurden zum Zwecke der bereits­genehmigten Stiftung vincnlirt und der k. k. Universal-Militär-Dcpositen- Administration zur Aufbewahrung übergeben, und es wurde angeordnet, dase die jährlichen Interessen des nunmehr auf 16.125 fl. C. M. erhöhten Stiftungs- Capitales genau auf die im Stiftbriefe ddo. 11. October 1854 angegebene Weise nach dem Willen der Stifterin für immerwährende Zeiten verwendet werden sollen, worüber das Kriegs-Ministerium, sowie über die ungeschmä­lerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales, als eines unangreifbaren Fondes, Sorge tragen wird. (Section III, Abth. 4, Nr. 8321, vom 11. October 1854, und Section III, Abth. Nr. 5838, vom 12. Mai 1856.) 5G« Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Szathmáry. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Bi’anche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten beim Landes-Generai- Commando zu Udine, das Verleihungsrecht dem dortigen Landes-Militär-Gerichte zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.)» 5'S. Des General-Majors Ferdinand v. Szecsén. Mit einem aus einer Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 5090 ft. C. M., dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Ofticiere der österreichischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlech­tes gewidmet ist. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium übertragen. (D. 1947, vom 4. Mai 1839.) 58« Eines Vereines zu Teschen. Das Capital besteht in 3000 fl. C. M. öpercentiger Obligationen und seine Interessen sind für drei Witwen solcher Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt geblieben» sind, bestimmt. In Ermanglung deren -werden die gesammten Capitals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter er­reichen, zu widmen sein. Den Vorschlag hat das Regiments-Commando, die Betheilung steht dem Landes- General-Commando zu Brünn zu. (D. 3314, vom 31. Mai 1815, und Section III, Abth. 4, Nr. 5131, vom 12. Juli 1854.) 50« Des verstorbenen pensionirten Majors Thaddäus v. Tonelli. Für zwei arme Witwen oder Waisen von Officieren oder Militär- Beamten. Das Stiftungs-Capätal besteht in einer 5percentigen Metallique-Qbligatio» von 2000 fl., deren Interessen die beiden Stiftlinge lebenslänglich zu beziehe» haben. Die Verleihung der Stiftungsplätze steht dem Landes-General-Commando i» Wien zu. (Abth. 6, Nr. 10.505, vom 3. November 1859.) GO« Der Majors-Gattin Josepha v. Tonelli, gebornen v. Gluderer. Für zwei arme Ofßciers-Witwen, oder derlei elternlose Officiers- Töchter. Das Stiftungs-Capital besteht in 5000 fl. in 4percentigen Metallique- Obligationen, deren Interessen zu gleichen Theilen auszuzahlen sind. Die 806

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