Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

802 Stiftungen. 32* Des Anton Isidor Fürsten zu Lobkowitz. Siehe B, Nr. 111. 33* Des Feldmarschalls Gideon Freiherrn v. Loudon. Bestehend in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 732 fl. C. M., deren Interessen für arme Soldaten-Kinder des vom Stifter inne­gehabten Infanterie-Regiments Nr. 29 bestimmt sind. Die Vertheilung der Stiftungs-Interessen steht dem jeweiligen Regiments- Commandanten zu. (D. 4932, vom 8. November 1835, und D. 2547, vom 27. Juli 1838.) 3^. Des Daniel Ulac-Carthy. Mit einem aus öffentlichen und Privat-Obligationen bestehenden Capitale von 15.027 fl. 59 kr. C. M., dessen jährliche Interessen für zwei Witwen der verdienstvollsten Officiere des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 8 ge­widmet sind. Das Recht, die Stiftungs-Genüsse zu verleihen, ist dem jeweiligen Commandanten des erwähnten Infanterie-Regiments überlassen. (D. 2408, vom 9. Juni 1826.) 35« Der Maria Francisca Malanoth v» Cables, verwitwet ge­wesenen Gräfin Mikosch. Für 12 arme Offieiers-Witwen katholischer Religion, in soferne sie nicht schon in dem Genüsse irgend eines Gehaltes stehen. Das Capital besteht aus 30.210 fl. C. M. und 44.550 fl. W. W. in ver­schiedenen Obligationen. Das Präsentations-Recht steht dem Carl Freiherrn v. Moser, Herrn der Herr­schaften Achau und Guntramsdorf, und nach seinem Hinscheiden dessen Erben und Erbes-Erben zu. (Vom 22. August 1767. — D. 39, vom 20. Februar 1837.) 30. DesOfficiers-Corps des ersten Banal-Grenz-RegimentsNr. 10, bestehend im Stiftungs-Capitale von zwei Metallique-Obligationen ä 1000 fl., von welcher die Interessen Einer der würdigsten Witwen oder einem Waisen ausgezeichneter Diener genannten Regiments vom Officiers- oder Mann­schafts-Stande, jährlich am Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät auszufolgen sind. General-Major Anton Benko Freiherr von Bojnik hat das Verleihungsrecht, wel­ches nach dessen Ableben der jeweilige Commandant obgenannten Regiments erhält. (Abth. 15, Nr. 4206, vom 21. August i860.) 31. Der verstorbenen Majors-Witwe Mathilde Papp, für drei arme und brave Offieiers-Witwen, welche abwechselnd jedes Jahr mit den ganz­jährigen Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 350 fl. C. M. Das Präsentation-Recht steht dem k. k. siebenbürgischen Landes-Militär- Gerichte zu. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 5882, vom 8. Juni 1855.) 3§. Patriotischer Geber. Siehe A, Nr. 66. 39« Des Obersten Wilhelm Freiherrn v. Pfeflfershofen. Für mittellose Militär-Witwen und Waisen von OfFicieren, oder höheren den Officiers-Charakter bekleidenden Stabs-Parteien, welche auf eine Ver­sorgung vom Staate keinen Anspruch haben, dann für Witwen und Waisen der Mannschaft vom Wachtmeister oder Feldwebel abwärts, und von Unter- Parteien; das Capital beträgt 86.500 fl. C. M. und 1260 fl. Oesterr. Währ, in verschiedenen Obligationen.

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