Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
800 Stiftungen. 20< Der Beamten, Diener und Arbeiter der k. k. Tabak-Fabrik zu IFürstenfeld, für invalide Krieger aus dem Mannschafts-Stande der k. k. österreichischen Armee, dann für die Witwen und Waisen der vor dem Feinde Gefallenen. Vorzugsweisen Anspruch auf die Stiftungs-Genüsse haben solche Individuen aus dem Feldzuge 1859, welche früher als Arbeiter in der k. k. Tabak- Fabrik zu Fürstenfeld gedient haben, dann die Witwen und Waisen solcher vor dem Feinde gefallenen k. k. Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 600 fl., von deren Interessen zwei Stiftungs-Plätze zu 15 fl. Oesterr. Währung gegründet wurden. Das Vorschlagsrecht hat die k. k. Tabak-Fabriks-Verwaltung zu Fiirstenfeld, das Verleihungsrecht die k. k. Central-Direction der Tabak-Fabriken. (Abth. IS, Nr. 239, vom 24. März 1860.) 2 fl# Auf Veranlassung der Kreis-Hauptleute zu Iglau und Znaim, Leopold Ritter v. Gerscli und Carl Czikan. Das Capital besteht in einer 2percentigen Hofkammer-Obligation pr. 4100 fl. C. M., und die Widmung ist für dürftige Waisenkinder des Infanterie-Regiments Nr. 8. Die Vertheilung der Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu. (D. 12, vom 27. Jänner 1831.) 22# Des Platz-Obersten August Freiherrn v. Godarl, für mittellose Oft'iciers-Töehter. Das Capital besteht in 6 Stück Bank-Actien pr. 12.000 fl. C. M., wovon die Dividenden alljährig zu gleichen Theilen den errichteten 4 Stiftungsplätzen zuzuweisen sind. Von diesen Plätzen sind vor allen anderen den ledigen Töchtern des pensionirten Majors, vormaligen Platz-Hauptmannes Ritter Savageri, Clementine und Wiliielmine, je Ein Stiftungsplatz zu verleihen; ferner sollen unter den Waisen vor allen anderen die Töchter des pens. Obersten, vormaligen Platz-Oberstlieutenants Franz Vollmar, dann die Tochter des pensionirten Hauptmannes Carl Maceovits, und nach diesen die Töchter des pensionirten Platz-Majors, vormaligen Genie-Hauptmannes Leonhard Freiherrn de Vaux den Vorzug haben. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 589, vom 20. Februar 1851.) 23# Der Gräfin Maria Josepha v. Goltz. Für vier arme pensionsunfähige Militär-Officiers-Witwen, welche mit den Zinsen eines Capitals von 24.000 fl. C. M. zu betheilen sind. Das Verleihungsrecht besitzt das Kriegs-Ministerium. (D. 638, vom 22. Februar 1825.) 2:£# Der Oberlieutenants - Witwe Theresia Gräfin Clourcey«. Droitaumont. Für drei Töchter adeliger Stabs-Ofliciere, welche in den Genuss der Stiftungs-Interessen jährlicher 300 fl. des Stiftungs-Capitals von 6342 fl. C. M. in 5percentigen Obligationen, erst nach dem Ableben der Majors- Tochter Josepha Freiin v. St. Vincent, verehelichten Gräfin v. Myrbach, welche dermalen im Genüsse der Capitals-Interessen ist, dann der ihr substi- tuirten drei Waisen des Obersten Freiherrn Günther v. Dallwitz und deren ehelichen Nachkommen, zu gelangen haben. Das Verleihungsrecht steht seiner Zeit dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 4469, vom 25. Juli 1850.)