Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 789 1 !>?)• Des Johann Edlen v. Sfrzemhos*. Bestehend in Staats-Obligationen verschiedener Gattung, zusammen pr. 3500 fl. C. M., deren Interessen für jene Invalide, welche von den Gü­tern des Stifters: Lasky, Sroki, Olszanice, Fredoracz, Novonolz und Mitulin in Galizien gebürtig, und zur k. k. Armee ausgehoben worden sind, oder in Zukunft werden ausgehoben werden, in deren Ermanglung aber für Invalide von galizischer Geburt überhaupt gewidmet sind. Das VerJeihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2663, vom 7. Juni 1833.) 200« Der Gubernial- Protokolls -Directors -Witwe Regina Gräfin Sweerts-Spork, für einen vor dem Feinde zum Krüppel gewordenen Krieger des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 30, welcher ausser seinem Patental - Gehalte keinen Aerarial- oder Stiftungs - Genuss bezieht. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen National-Anlehens- Obligation per 600 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Infanterie-Regi­ments Nr. 30 und das Verleihungsrecht dem Regiments-Inhaber zu. (Abth. 20, Nr. 1219, vom 14. April 1858.) 201* Des Gerichtstafel-Beisitzers Joseph v. Szalay. Auf Zulagen für drei aus dem Neusiedler Bezirke durch Alter oder kör­perliche Gebrechen invalid gewordene, schon entlassene oder zu entlassende Leute des Infanterie-Regiments Nr. 19. * Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 545 fl. C. M. Das Betheilungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (D. 1931, vom 25. Juni 1847.) 202* Stiftung, entstanden durch Beitrüge sämmtlicher Insassen des Tarnower Kreises, zur Unterstützung der in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 invalid gewordenen Krieger aus dem Tarnower Kreise. Das Stiftungs-Stannn-Capital besteht in einer 5percentigen Staats- SchuldveiSchreibung per 3620 fl. C. M. Das Ernennungsrecht hat der jeweilige commandirende General von Galizien. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5239, vom 16. Juli 1854.) 203* Tarnower israelitische Cultus-Gemeinde undDwora Wechs- ter’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals von 260 fl. in zw ei National-Anlehens-Obligationen, für einen Invaliden, welcher bei seiner Einreihung in die k. k. Armee der israelitischen Bevölkerung des Tarnower Amts-Bezirkes angehörte, und seinen väterlichen Glauben nicht verlassen hat, oder in Ermanglung eines solchen, für einen invaliden Soldaten christlicher Re­ligion aus demselben Bezirks-Amts-Sprengel gewidmet sind. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg, und das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. Der Stiftungs-Genuss ist unbeschadet der Invaliden-Gebühr oder eines son­stigen Beneficiums zu verleihen. (Abth. 6, Nr. 105 und 936, vom 9. Jänner 1860.) 203* Der königl. Freistadt Temesvár. Bestehend in 400 fl. C. M., wovon die 6percentigen Interessen an vier bei der Belagerung Temesvár s im Jahre 1849 invalid gewordene Krieger, vom Feldwebel abwärts, des Infanterie-Regiments Nr. 61, dann des dortigen Zeugs-Artillerie-Verwaltungs-Districtes jährlich am 7. October durch das Kriegs-Ministerium vertheilt werden sollen. (D. 3932, vom 27. Juni 1850.)

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