Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
Stiftungen. 787 Bei dieser von Seiner Majestät dem Kaiser Allerhöchst genehmigten Stiftung bestehen zwölf Plätze, jeder zu jährlichen iOO fl. Oesterr. Währung und lebenslänglich, für Ober-Officiere vom Hauptmanne und Rittmeister abwärts, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In Ermanglung von derlei Officieren haben invalide Ober-Ófficiere überhaupt, jedoch immer mit Bevorzugung jener, welche in einem Feldzuge verwundet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Ferner bestehen zweiundsiebenzig Stiftungs-Plätze, jeder zu 50fl.Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich, für Krieger aus dem Mannschafts-Stande, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In deren Ermanglung haben ebenfalls invalide Krieger aus dem Mannschafts-Stande, überhaupt aber immer mit Bevorzugung jener, die vor dem Feinde verwundet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Das Stiffungs-Capital besteht in 98.050 fl. in Grund-Entlastungs-Obliga- tionen. Das Yerleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 4218 und 4254, vom 18. August 1860.) 190* Des gewesenen Palatins von Volhynien Franz Graf Stadnieki. für zwölf, wenn möglich, adelige, invalide Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, welche polnischer Abkunft sind. Der Stiftungsgenuss besteht in 40 fl. Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich. Das Stiftungs - Capital beträgt 5600 fl. in verschiedenen Staats- Obligationen. Das Vorschlagsreeht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg und das Verleihungsrecht dem jeweiligen Eigenthümer des Gutes Lisko .im Sanoker Kreise zu. (Abth. 9, Nr. 1957, vom 26. April 1862.) 191* Des Grosshandlungshauses Stametz-iMayer und Compagnie. Für 10 Invalide des Wiener Invalidenhauses. Die Interessen des Capitales pr. 1000 fl. C. M. werden jährlich am 18. Februar durch das Kriegs-Ministerium vertheilt. (Section III, Abth. 4, Nr. 4318, vom 12. November 1853.) 193* Des Pfarrers Franz Staszkiewicas zu Landskron. Für aus der Stadt Zywiec gebürtige Invaliden. Das Stiftungs-Capital beträgt 100 fl. C. M., von dessen jährlichen Interessen ein oder zwei Invaliden von dem Commandanten des Tyrnauer invalidenhauses zu betheilen sind. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 6801, vom 24. August 1854.) 193« Des Maximilian von Stechow, für sechs mittellose pen- sionirte, blessirte oder altgediente subalterne Officiere und sechs arme Officiers-T öchter. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Obligation ,pr. 7165 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 260, vom 28. Jänner 1812.) 194t. Des Vice-Gespans des Wieselburger Comitates Franz v. Stehlik. Bestehend in dem vierten Theile des Zins-Erträgnisses seines Hauses sammt Garten in Ungarisch-Altenburg, zu Gunsten eines Invaliden ungarischer Nation, vorzugsweise eines solchen, der des Stifters Namen führt. Die übrigen drei Viertheile der Zinsen sind zu gleichen Theilen dem Piaristen- Collegio, dem Spitale zu Altenburg und zu den Haus-Reparaturen bestimmt. 50 '