Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
784 Stiftungen. 1*3« Des Rzeszower Kreis-Hauptmannes Moriz Freiherrn v. Sala* Für Invalide aus dein Rzeszower Kreise. Das Capital, welches durch Beiträge der Einwohner im Rzeszower Kreise gesammelt wurde, besteht in zwei 5percentigen verlosten Staats- Schuldverschreibungen pr. 1850 fl. C. M. Die Interessen davon sind zu Stiftungs-Genüssen von jährlichen 25 fl. für aus dem genannten Kreise gebürtige Invalide bestimmt. Das Verleihungsrecht ist dem Rzeszower Bezirks-Hauptmanne im Einverständnisse mit dem dortigen Militär-Stations-Commandanten überlassen. (L. 6286, vom 28. November 1852.) 173* Salzburger Invalidenfond, für invalide Krieger des Mannschafts-Standes aus den Feldzügen 1848 — 1849 und 1859, welche dem Herzogthume Salzburg angehören. Das Capital besteht in 31.818 fl. in Staats-Obligationen, dann 9737 fl. in Barem. Die Vermögens-Verwaltung steht der Gemeinde-Vorstehung in Salzburg zu. Die Verleihung der Zulagen geschieht vom Landeshauptmanne über Vorschlag des jeweiligen Stations-Commandanten zu Salzburg. (Abth. 15, Nr. 3648, vom 23. Juli 1860.) 1 74. Schässburger Rezirks-Stiflung für die zuständigen Invaliden, welche mit Plätzen zu jährlichen 24—30 fl. jährlich zu betheilen sind. Das Capital besteht in 8600 fl. in 5percentigen Obligationen, dessen Verwaltung der politischen Behörde zusteht. Das Verleihungsrecht hat das Landes-Generat-Commando zu Hermannstadt. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) 175« Der sämmtlichen Orts - Gemeinden des politischen Bezirkes Scheibbs* in Oesterreich unter der Enns, für einen würdigen und dürftigen Invaliden des Infanterie-Regiments Nr. 49, und mit Bevorzugung eines dem politischen Bezirke Scheibbs angehörigen Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4y2percent. Metallique-Obligation pr. 300 fl., dann in einer 5percentigen National-Anlehens-Obligation pr. 50 fl. Die Betheilung hat alljährlich am 5. März stattzufinden. Das Betheilungsrecht steht dem Regiments-Commando zu. (Abth. 20, Nr. 420, vom 9. Februar 1858.) 196* Jacob v. Schellenburg’sche Invaliden-Stiftung. Von den Stiftungs-Interessen sollen zwei Drittel zur vollständigen Verpflegung von invaliden Soldaten krainerischer Nation und in deren Ermanglung von invaliden Soldaten aus Steiermark und Kärnthen in Invalidenhäusern, der dritte Theil aber auf Zulagen zum Unterhalte für invalide Soldaten aus dem Warasdiner-Carlstädter Generalate, in soweit die letzteren in Feldzügen invalid geworden sind, verwendet werden. Von den gegenwärtigen Stiftungs-Interessen wurden 9 Stiftungsplätze, jeder z.u 144 fl. 44 kr. jährlich für Invaliden der II. Kategorie und 18 Plätze in Invalidenhäusern für Invaliden der I. Kategoiie gegründet. Den Stiftungen ist es freigestellt, entweder in die Loco-Versorgung eines Invalidenhauses zu treten, oder das Verpflegungs - Aequivalent im Betrage von 150 fl. Oesterr. Währung zu nehmen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Obligation pr. 100.000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. Original-Stiftbrief vom 1. November 1750. {Abth. 9, Nr. 6308, vom 28. November 1862, und Nr. 2132, vom 19. März 1863.)