Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 769 §6. Des Armee-Lieferanten Samuel Kann zu Pressburg. Aus Anlass der Lebensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät, für verdiente Krieger des Tyrnauer Invalidenhauses. Das Capital besteht aus einer 4 ^percentigen Staats-Schuldverschrei- hung pr. 100 fl. Das Betheiiungsrecht steht dem obberührten Invalidenliaus-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5104, vom 12. December 1853.) 8 ?. Des Hauptmannes Martin Kappel. Für krüppelhafte, ohne ihre Schuld verarmte Personen, ohne Unter­schied des Geschlechtes und des Militär- oder Civil-Standes, gewidmet; nur hat bei gleicher Dürftigkeit eine Person des Militär-Standes den Vor­zug. Der Interessen-Genuss des Capitals von 6000 fl. in verschiedenen Obligationen ist für zwei Individuen bestimmt. Das Vorschlagsrecht besitzt das Landes-General-Commando in Wien, das Bethei­iungsrecht das Kriegs-Ministerium. (L. 180, vom 25. Jänner 1809.) 88. Des General-Majors Adam Laurenz v. Keller. Bestehend in vier Actien der k. k. priv. österr. National-Bank pr. S200 fl., deren Interessen-Dividenden dazu gewidmet sind, um hiervon vier mittellose verdienstliche pensionirte und gebrechliche in oder ausser einem invalidenhause lebende subalterne Offieiere lebenslang zu betheilen. Das Vorschlagsrecht ist den Commandanten der Invalidenhäuser zu Wien, Prag und Tyrnau, das Verleihungsrecht den betreffenden Landes-General-Commanden ein- ;geräumt. (D. 6342, vom 31. December 1833.) 89. Des verstorbenen pensionirten fürstlich Dietrichstein’schen Bathes Johann Kerikovsky für invalide Krieger der österreichischen Armee. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4‘ 2percentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 1000 fl. C. M., von deren Interessen jährlich fünf der krüppelhaftesten Invaliden des Invalidenhauses in Wien betheilt werden. (Section III, Abth. 4, Nr. 9392, vom 7. September 1855.) 90. Des Majors Joseph Grafen Kinsky. Von 100 fl. jährlich Interessen für 4 Invalide vom Feldwebel und Wacht­meister abwärts, deren Dienstuntauglichkeit aus den Feldzügen von 1848 und 1849 in Italien und Ungarn, oder von Bewältigung der Aufstände in den an­deren Provinzen der österreichischen Monarchie in diesen beiden Jahren -datirt, und wovon jeder zu seinen ärarischen Bezügen eine lebenslängliche Zulage von 25 fl. C. M. jährlich am 18. August, als dem Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., so lange erhalten soll, als aus Böhmen .gebürtige Invaliden der erwähnten Kategorie vorhanden sind. Das Verleihungsrecht hat sich der Widmer Vorbehalten. (D. 4547, vom 28. Juli 1850.) 91. Des verstorbenen Gendarmerie-Rittmeisters Johann v. Kisze­lén ji für fünf invalide Gendarmen des 3. Gendarmerie-Regiments, deren Wahl dem jeweiligen Commandanten dieses Regiments zusteht. Das Stiftungs-Capital besteht in 500 fl. C. M. 5percentiger Staats- Schuldverschreibungen, deren Interessen jährlich am 11. Juli zu ver­theilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.299, vom 9. November 1855.) 92. Des Grosshändlers Leopold Dittmar Königsberg für Militärs israelitischer Religion, welche sieh brav im Militärdienste verhalten haben, verwundet oder arbeitsunfähig geworden sind und eine Beihilfe zu ihrem ■•besseren Lebensunterhalte bedürfen. (Gedruckt am 11. Juni 1864.) 49

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