Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 765 Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Wiener Invali­denhauses, jedoch erst nach Ableben des Bruders des Stifters, welcher den Stiftungs­genuss zu beziehen hat, zu. (Abth. 15, Nr. 7037, vom 15. December 1850.) 62* Der Gemeinde Orossschenk in Siebenbürgen, siehe Elisabeth­stadt. 63* Des General-Genie-Directions-Registrators Joseph Orültt. Bestehend in einer 2percentigen Staats-Obligation pr. 100 f!„ deren In­teressen dem in Jahren ältesten Invaliden des Wiener Invalidenhauses am Neujahrstage, dann in zwei lpereentigen Staats-Schuldverschreibungen, jede pr. 100 fl., deren Interessen dem am meisten verstümmelten Invaliden und der ältesten Gattin eines Invaliden des Wiener Invalidenhauses an den Ge­burtstagen weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. und Ihrer Majestät der Kaiserin Carolina Augusta zu einer Ergötzlichkeit verabreicht werden soll. Das Haus-Coxnmando hat das Betheilungsrecht. (D. 3860, vom 14. September 1835.) 04* Des Bierbrauers Joseph Cistätfner in Ried, für drei würdige Patental- oder Hauses-Invaliden des Wiener Invalidenhauses. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldversehreibung pr. 310 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht der Wiener Invalidenhaus-Commission zu. (D. 6792, vom 30. December 1849.) 65i Des Paul Outwiii für einen verkrüppelten Invaliden, welcher mit den Interessen der Staats-Schuldverschreibungen pr. 260 fi. C. M. zu betheilen ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu, (Section Hl, Abth. 4, Nr. 4, vom 10. Jänner 1856.) 66« Der Elisabeth Hagen, für das Wiener Invaiidenhaus, zur Bethei­lung von vier Kriegern vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, welche mit der Waffe in der Hand vor dem Feinde blessirt, das heisst: ein Bein ver­loren, erblindet oder sonst ganz zum Erwerbe untauglich geworden sind Das in 2100 fl. Oesterr. Währung bestehende Stiftungs-Capital ist zu 5 Percent auf dem Hause Nr. 913 auf der Wieden, riebst dazu gehörigen Gründen vor der Favoriten-Linie elocirt, und die Interessen hievon sind den Invaliden halbjährig auf die Lebensdauer zu erfolgen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu, welchem die hiesige Invalidenhaus-Commission den Terna-Vorschlag zu erstatten hat. (Abth. 9, Nr. 1799, vom 18. April 1862.) ©¥• Des Demeter Hamsa. Für einen verdienten realinvaliden Unter-Officier griechischer Religion, und griechiseh-illyrischer oder waüachischer Nation ein Capitals-Betrag von 500 fl. zu 5 pCt. Das Verleihungsrecht besitzt das Kriegs-Ministerium. (D. 4025, vom 13. October 1821.) Des Grafen Franz Ernst v. tiarrach. Das Stiftungs-Capital beträgt 14.400 fl. C. M, Für 12 Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 vom Feld­webel und Wachtmeister abwärts, zu 60 fl. C. M. per Kopf Die Betheilung geschieht jährlich am 4. October, so lange Invaliden aus den genannten Feldzügen vorhanden sind.. In Erledigungsfälleo hat der Stifter sich und seinem Nachfolger das Verleihunga­recht Vorbehalten, (L. 586, vom 7. Februar 1851.)

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