Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
750 Stiftungen, 90. Des Capitän-Lieutenants Jacob v. Sperg. Das Capital besteht in einer 5percentigen Verlosungs-Obligation von 9i5 fl., von deren Interessen ein besonderer Equipirungsbeitrag von 60 fl. an jene Individuen verabfolgt werden soll, welche Zöglinge eines Militär- Erziehungshauses gewesen, und zu Officieren im Infanterie-Regimente Nr. 53 befördert worden sind. Das Verleihungsreeht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2248, vom 28. Juni 1847, und D. 133, vom 13. Jänner 1848.) 91» Des Carl Strakaty, Tabak-Districts-VerlegersinBöhmisch-Leipa. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl., deren jährliche Interessen an jedem i5. August, als dem Gedächtnisstage des im Jahre 1799 erfochtenen Sieges bei Novi, an acht Mann (1 Corporal und 7 Gemeine) des Infanterie-Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4, worunter sich immer Ein Mann der 6. Compagnie * zu befinden hat, vom Regiments-Commando zu vertheilen sind. (K. 1943, vom 22. April 1847.) 9*. D es Freiherrn Carl v. Sj'berg, der als Oberüeutenant im Küras- sier-Regimente Nr. 2 gedient hat. Für einen verdienstvollen Mann dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen, dann in einer 4y8percentigen Staats-Schuldverschreibung, jede zu 100 fl., zusammen 200 fl. C. M. Das Recht der Wahl des jährlich zu betheilenden Mannes steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 2432, vom 19. Mai 1862.) 93» Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Szaihmáry. Das Capital besteht in einer Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen alle vier Jahre mit 200 fl. C. M. für einen zum Oificier avancirenden Wachtmeister des Huszaren-Regiments Nr. 5, welcher nicht nur ein geborner Ungar, sondern auch der ungarischen Sprache vollkommen mächtig und gut conduisirt sein muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des Aerars zu bewilligenden Equi- pirungs-Douceurs desshalb für verlustig erklärt werden soll. Das Betheilungsrecht steht dem Regiments-Commando zu. (D. 3386, vom 27. September 1843.) 9£. Des Lieutenants Franz v. Szilley» Zu Gunsten des Infanterie-Regiments Nr. 76, für einen durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnenden aus Oedenburg gebürtigen Gemeinen der 7. Compagnie, welcher am 17. Juni, als dem Sterbetage des Stifters, durch das Regiments-Commando mit den Interessen der 5percentigen Stiftungs-Obligation pr. 165 fl. zu betheilen ist. (D. 2499, vom 16. Juli 1845, Abth. 20, Nr. 2848, vom 7. September 1857, uud Abth. 9, Nr. 473, vom 29. Jäuner 1862.) 95. Des Rittmeisters Andreas Grafen v. Thürheim, zur Betheilung von zwei gut conduisirten Männern der 3. Escadron des Uhlanen-Regiments Graf Wallmoden Nr. 5, Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 300 fl. Die Betheilung hat jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph stattzufinden. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 3. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.)