Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

744 Stiftungen. GO* Des Offieiers-Corps des Infanterie-Regiments Nr. 60, zur Erinnerung an die im Jahre 1850 in Wien stattgehabte Fahnenweihe de3 Regiments, unter der Benennung: „60. Infanterie-Regiments-Fahnenweihe- Stiftung vom Jahre 1850.“ Das Stiftungs-Capital besteht in 2500 fl. C. M. in 5pereentigen Staats- Obligationen, und sind die jährlich entfallenden Interessen pr. 125 fl. C. M. zur Unterstützung von fünf präsenten im Regimente dienenden Individuen vom Feldwebel abwärts, welche von vorzüglicher Conduite sind, bestimmt, und zwar: die erste Prämie mit 40 fl., drei Prämien jede mit 25 fl., und die letzte Prämie mit 10 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Inhaber über Vorschlag des vom Offi- ciers-Corps selbst gewählten Ausschusses, unter Präsidio des jeweiligen Regiments- Commandanten, zu. Die Vertheilung geschieht am 18. August eines jeden Jahres, als dem glorreichen Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph 1. (Section III, Abth. 4, Nr. 10.661, vom 14. August 1856.) Gl • Des ©fficiers-Corps und der dem Ofüciers-Charakter Aequiparirenden der Artillerie-Waffe der k. k. Armee im lombar- disch-venetianischen Königreiche, zum Andenken an die am 8. April 1855 begangene Feier des 50jährigen Dienst-Jubiläums des Feldmarschall-Lieu­tenants , Feld-Artillerie-Directors dieser Armee und Oberst-Inhabers des 5. Artillerie-Regiments, August Freiherrn v. Stwrtnik, für Einen Feuer­werker, Einen Corporal und Einen Vormeister des 5. Artillerie-Regiments, welche jährlich am 8. April mit den Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5percentigen Staats-Schuldver­schreibungen pr. 2000 fl. und 100 fl. C. M., dann in einer 5percentigen Na- tional-Anlehens-Obligation pr. 500 fl. C. M. Den Vorschlag über die zu Betheilenden hat eine aus einem Major, aus Ober- und Unter-Officieren jeder Charge und einem Vormeister zusammengesetzte Commission des 5. Artillerie-Regiments an das Regiments-Commando zu erstatten, welches den­selben zu bestätigen und die zu Betheilenden dem jeweiligen Feld-Artillerie-Director der Armee im lombardisch-venetianischen Königreiche anzuzeigen hat. (Section III, Abth. 4, Nr. 14.555, vom 3t. December 1855.) G3* Des ©fficiers-Corps des Linien-Infanterie-Regiments Graf Mensdorff-Pouilly Nr. 73, zum ewigen Gedächtnisse an die Feier der ersten Fahnenweihe im Regimente, eine Stiftung unter dem Namen „Graf Mensdorff- Pouilly 73. Linien-lnfantcrie-Regiments-Fahnenweihe-Stiftung vom Jahre 1862“ für jenen Mann des Regiments, welcher der Erste unter den Fahnen des neuen Regiments die goldene oder silberne Tapferkeits-Medaiile erringt. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung aus dem Anlehen vom Jahre 1860, Serie 4753. Gewinn-Nr. 10 pr. 500 fl. ö. W. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 4984, vom 2. October 1862.) G3* Der Stadtgemeinde Olmütx« wornach die Interessen des gewid­meten Capitals pr. 3500 fl. in Nationai-Anlehens-Obligationen am 24. Juli jeden Jahres an sieben invalid gewordene Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 54, zur Erinnerung an die im Jahre 1848 bei Somma-Campagna gefalle­nen Helden des Regiments, mit je 25 fl. vertheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem Feldmarschall-Lieutenant Heinrich Freiherrn Sunstenau von Schützenthal, und nach seinem Ableben dem jeweiligen Regiments- Commandanten zu. (Abth. 15, Nr. 4207, vom 21. August 1860.)

Next

/
Thumbnails
Contents