Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

856 Stiftungen. Das Stifluugs-Capilal besteht in tiner iipercentigen Staats-Schuldver­schreibung von 200 fl. Oesterr.Währung und di« Interessen sind dem Stiftlinge immer am 23. März jeden Jahres zu erfolgen. Die Capitals-Verwaltung hat das Kriegs-Ministerium, das Verleihungsrecht das Landes-General-Commando in Wien auszuüben. (Abth. 9, Nr. 3546, vom 13. Juli 1862.) 9. Jacob v. Schellenburg’sche Invalid<m-Stiftung. Von den Stiftungs-Interessen sollen zwei Drittel zur vollständigen Ver­pflegung von invaliden Soldaten kraincrischer Nation und in deren Ermang­lung von invaliden Soldat* n aus Steiermark und Kärnthen in Invalidenhäusern, der dritte Theil aber auf Zulagen zum Unterhalte für invalide Soldaten aus dem Warasdiner-Carlstädter Generalate, in soweit die letzteren in Feldzügen invalid geworden sind, verwendet werden. Von den gegenwärtigen Stiftungs-Interessen wurden 9 Stiftungsplätze, jeder zu 144 fl. 44 kr. jährlich für Invaliden der II. Kategorie und 18 Plätze in Invalidenhäusern für Invaliden der I. Kathegoiie gegründet. Das Stiftungs-Capitai besteht in einer 4percentigen Staats-Obligation pr. 100.000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. Original-Stiftbrief vom i. November 1750. (Abth. 9, Nr. 6308, vom 28. November 1862.) 10. Des Militär-Verpflegs-Adjuncten Ignaz Schreiber. Für eine arme elternlose weibliche Waise aus dem Beamten-Stande der k. k. Militär-Verpflegs-Branchc. Das Capital besteht in 2068 fl. 25 kr. in Staats-Obligationen verschie­dener Gattung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6964, vom 19. December 1862.) 11. D es Freiherrn Carl v. Syberg, der als Oberlieutenant im Küras- sier-Regimcnte Nr. 2 gedient hat. Für einen verdienstvollen Mann dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spereentigen, dann in einer 41/apercentigen Staats-Schuldverschreibung, jede zu 100 fl., zusammen 200 fl. C. M. Das Recht der W'ahl des jährlich zu betheilenden Mannes steht dem jeweiligen Regimeuts-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 2452, vom 19. Mai 1862.) 18. Der Stadt Triest. Für im Feldzuge 1849 vor Peterwardein verwundete und invalid ge­wordene Krieger vom Feldwebel abwärts des Infanterie-Regiments Graf Wimpffen Nr. 22, und in deren Ermanglung für andere vor dem Feinde ver­wundete und invalid gewordene Krieger dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung von 4800 fl. C. M. Das Recht der lebenslänglichen Betheilung von höchstens zehn derlei Kriegern steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Regiments zu. (Abth. 9, Nr. 3065, vom 22. Juni 1862.)

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