Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 833 Anzahl der Plätze in den Cadeten - In­Erziehungs­stituten und häusern und 3. Privat-Stiftungen *). ft* Die Allgemeine Privat-Stiftung ..................... Z ur Ergänzung, respective Berichtigung des Pauschalbetrages für jene vorzüglichen Zöglinge jeder Artillerie-, dann der Genie- und Pionnier- Schul-Compagnie,, welche in die Akademien übertreten, und keinen gesetzlichen Anspruch auf Militär-Zöglingsplätze daselbst haben. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Mini­sterium , welches auch das Stiftungs - Capital verwaltet. Die bezüglichen Capitalien sind nachfolgend, Seite 845 bis 848, ersichtlich. Akademien Schul-Comp. 3* Des Ignaz von Aldásy .................................... . V orzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ungarn. Das Vériéihungsrecht gebührt dem Sohne des Stifters, und nach dessen kinderlosem Absterben, den weiblichen Erben des Stifters und deren ge­setzlichen Abkömmlingen. 1 3* Der Grafen Carl und Georg Apponyi . . . Vorzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ungarn. Das Verleihungsrecht behalten sich die Stifter für sich, ihre Erben oder Legatare vor. 1 3* Die Stiftung der Stadt Baja ............................. F ür Knaben, welche in Baja geboren, und von daselbst einheimischen Eltern abstammen. Das Verleihungsrecht übt ausschliesslich der Magistrat der Stadt Baja aus. 1 5* Des Fürsten Philipp Batthyány ................. F ür adelige Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dann dem Te- meser Banate. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, dessen Erben oder Bevollmächtigte aus. 1 6* Die Batthyány-Jankovich’sche Stiftung . Für Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, der ehemaligen Wojwod- schaft Serbien und dem Temeser Banate. Das Verleihungsrecht übt die Familie Janko- vich oder deren Bevollmächtigte aus. 1 ?. Des Grafen Johann Batthyány ..................... F ür Jünglinge ungarischer Nationalität. 2 s 2 *) Jene Stiftungs-Capitalien, deren Evidenz bei den einzelnen Stiftungen nicht ersichtlich er­scheint, befinden sich in der Verwaltung des Kriegs-Ministeriums. (Gedruckt am 27. Februar 1863.) So

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