Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
828 Stiftungen. Von den npercentigen Zinsen sollen, nach Absterben des Majors Anton Freih. v. Portner, die armen Kindei*, vorzugsweise der Portner’schen und nach deren Erlöschung jene der Franz Freih. v. Jellacic’schen Familie erzogen werden; auf den Fall aber, als diese beiden Familien ausstürben, hat dieses als ein unwiderrufliches Eigenthum für die Erziehung armer Grenzkinder gewidmete Capital dem Grenz-Studienfonde anheim zu fallen. Das Verwendungsrecht hat die Militär-Cominunität zu Zengg. (B. 267, vom 20. Jänner 1834, und Abth. 10, Nr. 4026, vom 3. December 1862.) 46. Des Oberlieutenants Daniel Ro«lic v. Rerlinenkampf. Das Stiftungs-Capital besteht in verschiedenen Staats-Obligationen, und zwar im Nominalwerthe von 2816 fl. W.W., 2593 fl. C. M. und 304 fl. Oeslerr. Währung, deren jährliche Interessen einem Knaben seiner Verwandtschaft zugewendet werden sollen. Das Verleihungsrecht hat der Oberlieutenant Stephan v. Rodic, und nach dessen Tode der von ihm hierzu Ernannte. (Vom 22. October 1803, und Abth. 10, Nr. 4180, vom 13. December 1861.) 4?. Kronprin* Erzherzog Ruriolph-Stiflung der k. k. medici- nisch-chirurgischen Josephs-Akademie für k. k. pensionirte Feld-Aerzte. Das Stiftungs-Capital besteht in 4400 fl. in Spercentigen Grund-Entla- stungs-Obli gationen. Das Verleihungsrecht steht der Direction der genannten Akademie zu. (Abth. 17, Nr. 3164, vom 23. December 1839, und Abth. 14, Nr. 343, vom 16. März 1862.) 4§. Der Maria Victoria v. Rupp. Siehe A, Nr. 80. 4®. Des Ferlacher Gewehr-Fabrikanten Johann &chaschl. Zur Unterstützung der aus dem k. k. Militär-Spitale zu Klagenfurt reeonvalescirenden Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4percentigen Verlosungs- Obligation pr. 2419 fl., und in zwei äpereentigen derlei Obligationen pr. 128 fl. und pr. 1345 fl. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Commandant des Militär-Spitals zu Klagenfurt. (Abth. 18, Nr. 2433, vom 8. October 1838.) 50» Des Stabs-Arztes Johann v. Sehlisch. Derselbe hat drei Wiener Stadt-ßanco-Obligationen im Gesamintbetrage von 3000 fl. W. W. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instrumenten für die Aerzte der beiden Warasdiner Grenz-Regimenter, und zur Anlegung einer im gemeinschaftlichen Spitale zu Beiovar aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Grenz-Truppen-Brigade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments- oder Chef-Aerzten der Warasdiner Regimenter zu bewirken. (B. 3411, vom 31. December 1841.) 51. Des Feld-Caplans Adalbert Sichönbeek. Zur Anschaffung erbaulicher Krankenbücher für die im Spitale befindliche Mannschaft des Uhlanen-Regiments Nr. 7. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Obligation pr. iOO fl. C. M. Das Anschaffungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Caplane zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 6039, vom 6. August 1834.) 525. Des Kreis-Regierungs-Präsidenten Freiherrn v. Sehrenk. Für drei der ältesten und erwerbsunfähigen Individuen aus dem Budweiser Kreis-Regierungs-Bezirke.