Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

82« Stiftungen. Unterstützung der das Bad zu Schönau bei Teplitz gebrauchenden mittel­losen Officiere, der andere im Betrage von 20.339 fl. 32 kr. auf Zulagen für die zum Gebrauche des Bades nach Schönau kommende Militär-Mannschaft bestimmt ist. Die Verwaltung des Stiftungs-Erträgnisses, sowie die Vertlieilung der Unter­stützungs-Beträge au Officiere ist dem Landes-General-Uoinmando zu Prag über­tragen, welches in Absicht auf die Verwendung etwaiger Ueberselifis.se von dem auf Zulagen für die Mannschaft bestimmten Erträgnisse dem Kriegs - Ministerium die Anträge zu erstatten hat. (Section III, Abth. 7, Nr. 4902, vom 15. December 1856.) 38. Milt tür-Grenz-Gemeinde-Schulen-Stiftung des pensionirten Majors Basilius ©stoic Edler v. l^öwcnheim. aus Anlass der glücklichen Lehensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. Das Stiftungs - Capital besieht in einer National-Anlehens-Haupt- Obligation pr. 300 fl., von deren jährlichen hpercentigen Interessen pr. 25 fl. in Silber-Münze am 18. Februar eines jeden Jahres, als am Tage der glücklichen Lebensreltung Seiner k. k. Apostolischen Majestät, die Fähigsten und bestconduisirten Schüler der vier Gemeinden Jassenova, Lagerdorf, Duplái und Rothkirchen im Serbisch-Banaler Grenz-Regimente mit Prämien von 1 fl., 1 fl. 20 kr., 1 fl. 40 kr. und 2 fl. C. M. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht fiber Vorschlag der Lehrer, Orts-Geistlichen und Schnlen-Aufselier dem jeweiligen Commandanten des benannten Grenz-Infanterie- Regiments Nr. 14 zu. (Section III, Ablh. 8, Nr. 2559, vom 20. Mai 1856.) 30. Bischof ©iegovic'sche Convict-Stiftung für arme Gymnasial- Schüler in Zengg. Das Stiftungs-Capital bestellt in zwei, auf die Stiftung vinculirten Natio- nal-Anlehens-Haupt-Obligalionen über 23.000 fl., und 5000 11., von deren jährlichen 5pereentigen Interessen in Silber sowohl die Verpflegung der Zög­linge und des Convicts-Vorstehers, nebst Bedienung, wie auch die Erhaltung des Convicts-Gebiiudes innerlich und äusserlich bestritten werden soll. Ausser den Stiftlingen werden auch andere wohlgesittete und brave Gymnasial-Schüler gegen Bezahlung nach Zulässigkeit des Raumes in dieses Convict aufgenommen und auf gleiche Weise mit den Stiftlingen verpflegt. Der Betrag des Kostgeldes, sowie die Anzahl der Stiftlinge und Zahl- Zöglinge, wird, den Zeitverhältnissen entsprechend, immer einen Monat vor dem Beginne des Schuljahres durch den jeweiligen Zengger Diöcesan-Bischof be­stimmt werden; doch sollen aus Gesundheits-Rücksichten und zur leichtern Ucberwachung der Jugend, vorläufig, und so lange keine grösseren Räumlich­keiten für diese Anstalt hergestellt sein werden, die Stiftlinge und Zahl-Zög­linge zusammen die Zahl 32 nicht überschreiten. Die Protection und Oberleitung- dieses Institutes, sowie die Aufnahme der Stift- und Zahl-Zög'linge in dasselbe, steht auf Lebensdauer dem Stifter zu. (Abth. 16, Nr. 3917, vom 15. October 1860, und Abth. 10, Nr. 1813, vom 4. Juni 1862.) 240. Aus dem Erträgnisse eines zu Pancsova zur Feier der glück­lichen Lebensrettung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. abge­haltenen Concertes, und einer vom Feldzeugmeister Grafen Coronini gewid­meten Ergänzungs-Summe. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 200 fl., von dessen jährlichen Interessen am 12. März, als dem Tage der kirchlichen Feier der glücklichen Wiedergenesung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., ein wahrhaft armes und verdientes Individuum der Militär-Communität Pancsova betheilt werden soll. Das Recht der Verleihung steht dem jeweiligen Bürgermeister der Militär- Communität, unter der Bedingung zu, die Wahl der Brigade anzuzeigen. (Section III, Abth. 8, Nr. 2952, vom 10. November 1853.)

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