Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen 817 Das Stiftungs-Capital besteht in 5000 fi. in 4percentigen Metallique- Obligationen, deren Interessen zu gleichen Theilen auszuzahlen sind. Die Stiftung hat den Namen: „Tonelli-Gluderer’sche Officiers-Witwen- und Waisen-Stiftung“ zu führen. Zum ersten Stiftungsbezuge sind bereits von der Stifterin Offieiers-Töehter beru­fen worden, nach deren Alileben das Verleihungsrecht an das Kriegs-Ministerium übergeht. (Section Iit, Abth. 4, Nr. 9092, vom 23. October iS54.) 58» Der Feldzeugmeisters-Toehter Josephine Freiin v. Unterl»er- ger für zwei von Vater und Mutter oder von väterlicher Seite verwaiste Offieiers-Töehter der Artillerie, vom Hauptmanne inclusive abwärts. Das Stiftungs-Capital beträgt 6000 fl. in 4percentigen Staats-Schuld­verschreibungen, daher jede der zwei betreffenden Waisen mit 120 fl. C. M. jährlich bis zu einer anderweitigen Versorgung zu betheilen ist. Das Verleihungsreeht stellt dem Kriegs-Ministerium mit Würdigung der Verdienste des Vaters und der Dürftigkeit der Waise zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7213, vom 8. Juni 183(5.) 59« Der Feldmarschall-Lieutenants-Gattin Julie Vietor v. Pontis« für mittellose verwaiste Offieiers-Töehter. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 7570 fl. C. ML, von deren Interessen drei Stiftungs-Plätze zu je 100 fl. und ein Stiftungs-Platz zu 50 fl. jährlich gegründet wurden. Das Verleihungsrecht steht- dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 13, Nr. 738, vom 13. April 1860.) 60. Des^Viener Grosshandlungs-Gremiums vom Jahre 1813 und 18)4. Siehe B, Nr. 223. 61. Des Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Freih. v. Wtiesihnff. Für eine vaterlose Waise weiblichen Geschlechtes, deren Vater entwe­der bei dem Kürassier-Regimente Nr. 12 und dem Dragoner-Regimente Nr. 2 als Corporal oder Gemeiner gedient hat. Das Stiftungs-Capital besteht in 5 Stück 5pereentigen Staats-Schuldver­schreibungen zusammen pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Sohne des Stifters, Oberstlieutenant Peter Frei­herrn v. Wuesthoff, und nach dessen Ableben dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 6932, vom 24. December 1831.) 63. Des Kriegs-Ministerial-Expedits-Directions-Adjuncten Johann Bapt. iKeininger. Zur Betheilung von Söhnen oder Töchtern der in den Jahren 1848 und 1849 auf dem Schlachtfelde gefallenen subalternen vermögenslosen k. k. Officiere, und in deren Ermanglung, von Waisen subaltei'ner mittelloser, in der Dienstleistung verstorbener Officiere der k. k. Armee. Der Stiftungs-Genuss besteht in den jährlichen Interessen einer 4per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., vom sechsten Le­bensjahre bis zur Grossjährigkeit oder sonstigen Versorgung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section HI, Abth. 4, Nr. 1497, vom 4. August 1853.) 32 (Gedruckt am 27. Februar 1863.)

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