Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 813 ?t8. Der Rittmeisters-Witwe Theresia Freiin v. Schellerer« Das Capital besteht in 15.130 fl. C. M. Die hievon abfallenden jährli­chen Zinsen sind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplatzes in der Theresianischen Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stifterin jeweilig einem solchen Offieiers-Sohne verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliesslich vom Ritter­oder Freiherren-Stande ist, dessen beide Eltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühmlich ausgezeichnet, wenigstens den Rang eines Hauptmannes resp. Rittmeisters bis einschliesslich eines Obersten in einem Linien-lnfanterie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaf­ten im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Freiherr Ertel v. Krehlauschen Familie soll den Vor­zug haben. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (N. 2830, vom 17. October 1826.) *1®. Des Ober-Kriegs-Commissärs Johann Ritter v. Scliloissnigg. Für taubstumme und blinde Kinder von Militär-Beamten und Officieren, bestehend in öpercentigeu verlosten Staats - Schuldverschreibungen von 17.920 fl. C. M. und 45 fl. W. W. Das Präsentations-Recht steht dem Landes-General-Commando in Wien, das Ver­leihungsrecht aber dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1624, vom 16. Mai 1848.) 50. Des Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Ritter v. Spanoghe. Für zwei Kinder verdienstvoller Individuen im Tyrnauer Invalidenhause. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 18. August vertheilt werden. Das Recht der Verleihung hat das gedachte Invalidenkaus-Commando. (Section Hl, Abth. 4, Nr. 4603, vom 26. November 1853.) 51* Des Oberstlieutenants Joseph SühniR für ein vom Militär abslam- mendes vaterloses Kind. Das Capital besteht in der 5percentigen krainer’schenGrund-Entlastungs- Obligation pr. 800 fl. Die Vermögensverwaltung und das Verleihungsrecht steht dem Magistrate der Stadt Laibach zu. Dem Ergänzungs-Bezirks-Commando zu Laibach steht das Invigilationsrecht bezüglich der statutenmässigen Verwendung der Stiftungs-Interessen zu. (Abth. 9, Nr. 1599, vom 1. April 1862.) 5£. Der Rittmeister-Auditors-Tochter Louise Sulzer. Für zwei ganz mittellose weibliche Officiers-Waisen, die über ihr sittliches Betragen gute Zeugnisse aufzuweisen haben, und unter denen die kranken und gebrechlichen den Vorzug haben sollen. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 5percentigen Staats- Obligationen pr. 12.900 fl. C. M., und wird sich durch eingehende Privat- Forderungen noch erhöhen. Dem Kriegs-Ministerium steht die Verleihung der Stiftungs-Interessen au. (Section III, Abth. 4, Nr. 5273, vorn 17. Juli 1854, und Nr. 4010, vom Jahre 1855.) Das ursprüngliche Capital dieser, von der verstorbenen Rittmeister- Auditors-Tochter, Louise Sul»er, für zwei mittellose Officiers-Waisen letztwillig errichteten Stiftung pr. H.400fl. C.M., ist durch nachträglich ein­gegangene Privat-Forderungen bis auf die Summe von 16.125 fl. C. M. vermehrt worden, und zwar bestehen die zugewachsenen Capitals-Beträge

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