Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen. 813 ausgezeichneier Diener genannten Regiments vom Officiers- oder Mannschafts-Stande, jährlich am Geburtsfeste Seiner k. k Apostolischen Majestät aujzufolgen sind. General-Major Anton Benko Freiherr von Bojnik hat das Verleihungsrecht, welches nach dessen Ableben der jeweilige Commandant obgenannten Regiments erhält. (Abth. 15, Nr. 4206, vom 21. August 1860.) 35. Der verstorbenen Majors-Witwe Mathilde Papi». für drei arme und brave Officiers-Witwen, welche abwechselnd jedes Jahr mit den ganzjährigen Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5pereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 330 fl. C. M. Das Presentations - Recht steht dem k. k. siebenbiirgisehen Landes-Militär- Gerichte zu. (Sect. HI, Abth. 4, Nr. 5882, vom 8. Juni 1855.) 36. Patriotischer Geher. Siehe A, Nr. 63. 3*. Des Obersten Wilhelm Freiherrn v. Pffeflfershofen. Für mittellose Militär-Witwen und Waisen von Ofi'icieren, oder höheren den Officiers-Charakter bekleidenden Stabs-Parteien, welche auf eine Versorgung vom Staate keinen Anspruch haben, dann für Witwen und Waisen der Mannschaft vom Wachtmeister oder Feldwebel abwärts, und von Unter- Parteien; das Capital beträgt 79.498 fl. C. M., 36.424 fl. W. W. und 1260 fl. Oesterr. Währung in verschiedenen Obligationen. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen 50 fl. für die erste, und jährlichen 25 fl. für die zweite Kategorie. Es bestellen 82 Stiftplätze. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium Vorbehalten. (L. 5294, vom 16. October 1850.) 3$. Des Majors Orazio Pizzini v. Tliyrbui'g. Für sieben arme Witwen von k. k. Offieieren. Das Capital besteht in 4100 fl. C. M. und 50 fl. W. W., auf dessen Interessen jedoch mehrere Nutzniesser vom Stifter zum Theile angewiesen sind, nach deren Tod erst die Stiftung ganz'in Wirksamkeit treten wird. Einstweilen haben nur vier Officiers-Witwen daraus einen Genuss. Das Verleihungsrecht hat das Landes-General-Coinmando in Ungarn. (F. 311, vom 17. März 1819.) 3®. Des fürstlich Franz Liechtenstein’schen Ratlies Johann Michael Pfisterer. Zur Betheilung von zwei Waisen, der als brave Gemeine oder Unter- Ot’liciere im Kriege gebliebenen k. k. Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öperoenligen Grund-Entlastungs- Obligation pr. 400 11. Das Präsentations-Recht steht dem betreffenden Regiments-Commando, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 10.547, vom il. November 1859.) 140. Des Erlauer Gross-Propstes Carl v. I&ajner. Für Witwen der vor dem Feinde gebliebenen Unter-Offieiere. Bestehend in einer 5pereentigen Staats - Schuldverschreibung pr. 200 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dein Kriegs-Ministerium zu. (D. 994, vom 31. März 1847.) . Des Fuhrwesen-Corporals Friedrich Keiitlici*. Für Witwen und Waisen gefallener Fuhrwesen-Unter-Otficiere.