Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
810 Stiftungen. 15. Des Hofkriegs-Agenten Franz Georg DicfFenbach' für die Witwe eines verdienten Mannes vom Unter-Officier abwärts des Kürassier- Regiments Nr. 1, welche mit Kindern belastet ist. Das Capital besteht aus 810 fl. C. M. in 5percentigen Obligationen. Das Verleihungsrecht iiben mit Stimmenmehrheit die Rittmeister und Stabs-Offi- ciere des obgedachten Regiments. (D. 386, vom 31. Jänner 1817.) 16* Des Fürsten Franz Joseph v. Dietriclistein. Grafen von Pros- kau und Leslie, mit einem Capitale vom 24.000 fl. C. M. Bank-Valuta, wovon die Zinsen für immerwährende Zeiten zur Unterstützung von dürftigen Witwen, Waisen oder Verwandten verstorbener Ritter des militärischen Maria Theresien-Ordens verwendet werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem Ordens-Kanzler zu. (L. 1163, vom 30. April 1833.) 11. Des Franz Joseph v. Falk. Für mittellose Witwen und Waisen der vor dem Feinde gebliebenen Krieger ohne Unterschied, ob Letztere dem Officiers-Stande oder der Mannschaft angehörten, jedoch sollen zuerst die Witwen und Waisen der in den Feldzügen 1813 bis 1815 gefallenen Krieger, und in deren Ermanglung die Witwen und Waisen jener in späteren Feldzügen Gefallenen Anspruch haben. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 2300 fl. W. W. und 87.405 fl. C. M. in Obligationen. Die Stiftungs-Genüsse bestehen in Jahresbeträgen von 100 fl. und 50 fl. C. M., und werden lebenslänglich über Vorschlag der Landes-General-Commanden von dem Kriegs-Ministerium verliehen. (Section HI, Abth. 4, Nr. 1893, vom 28. Februar 1855.) 18. Der Beamten, Diener und Arbeiter der k. k. Tabak-Fabrik zu FürstenfelcL für invalide Krieger aus dem Mannschafts-Stande der k. k. österreichischen Armee, dann für die Witwen und Waisen der vor dem Feinde Gefallenen. Vorzugsweisen Anspruch auf die Stiftungs-Genüsse haben solche Individuen aus dem Feldzuge 1859, welche früher als Arbeiter in der k. k. Tabak- Fabrik zu Fürstenfeld gedient haben, dann die Witwen und Waisen solcher vor dem Feinde gefallenen k. k. Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 600 fl., von deren Interessen zwei Stiftungs-Plätze zu 15 fl. Oesterr. Währung gegründet wurden. Das Vorschlagsrecht hat die k. k. Tabak-Fabriks-Verwaltung zu Fürstenfeld, das Verleihungsrecht die k. k. Central-Direction der Tabak-Fabriken. (Abth. 15, Nr. 239, vom 24. März 1860.) lf). Auf Veranlassung der Kreis-Hauptleute zu Iglau und Znaim, Leopold Ritter v. Gersch und Carl Czikan. Das Capital besteht in einer 2percentigen Hofkammer-Obligation pr. 1100 fl.-C. M., und die Widmung ist für dürftige Waisenkinder des Infanterie-Regiments Nr. 8. Die Vertheilung der Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu. (D. 12, vom 27. Jänner 1831.) 20. Des Platz-Obersten August Freiherrn v. iiodart, für mittellose Officiers-Töchter. Das Capital besteht in 6 Stück Bank-Actien pr. 12.000 fl. C. M., wovon die Dividenden alljiihrig zu gleichen Theilen den errichteten 4 Stiftungsplätzen zuzuweisen sind. Von diesen Plätzen sind vor allen anderen den ledigen Töchtern des pensionirten Majors, vormaligen Platz-Hauptmannes Ritter Savageri, Clementine und Wilhelmine, je Ein Stiftungsplatz zu verleihen; ferner sollen unter den Waisen vor allen anderen die Töchter des pens.