Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 807 Die Wahl der zu betheitenden Invaliden ist dem Tyrnauer Invalidenhaus- Commando überlassen. (D. 2361, vom 29. Mai 1837, und D. 5112, vom 28. November 1837.) 233* Gegründet über Aufruf des Kreis-Hauptmannes Antlrzejowski von mehreren Gemeinden und Privaten des Zloeaower Kreises Galiziens. Für die seit März 1848 im Kriege invalid gewordenen, aus diesem Kreise gebürtigen Soldaten der k. k. Armee. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 5105 fl. C. M., von deren Interessen sechs solche mittellose Soldaten, mit einer jährlichen Unterstützung von 24 fl. betheilt werden sollen. Der nach dieser Betheilung verbleibende Rest soll am Geburtstage Seiner Maje­stät des jeweiligen Kaisers von Oesterreich an selbe als besondere Gratification verabreicht werden. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg zu. (L. 6809, vom 12. Jänner 1851.) 234* Von mehreren Patrioten des Kloczower Bezirkes, für einen invaliden Krieger der k. k. Armee aus diesem Bezirke. Die Stiftung hat den Namen „Invalidenfond für den Zloczower Bezirk“ zu führen. Das Capital besteht in einer galizischen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Galizien zu. (Abth. 9, Nr. 5424, vom 6. October 1861.) C. Für Militär-Witwen und Waisen. 1. Der k. k. Arcieren-Leibgarde. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitale per 8000 fl. sind zu Stipendien für 4 würdige Garden-Kinder bestimmt. Das Arcieren-Leibgarde-Commando hat das Vorschlags-, und das Ohersthof- meister-Amt das Verleihungsrecht. 2« Armee-Stiftung, welche für eine in keinem Aerarial-Genusse stehende Ofticiers-Waise aus jenem Geld-Reste gegründet wurde, weicher nach Ankauf des von der k. k. Armee dem k. k. Obersten Grafen O’D o n e 11 und dem Ritter von Ettenreich gewidmeten Schildes und Pokales geblieben war. Das Stiftungs-Capital besteht in der opercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.381, ddo. 1. Juli 1855, pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.296, vom 21. November 1855.) 3« Der k. k. Artillerie. Gegründet durch mehrere Vermächtnisse, insbesondere durch jenes des Oberstlieutenants Carl Anton v. iünxweiler, und bestehend in 12.830 fl.C.M. und 1224 fl. W. W. öffentlicher Fonds-Obligationen, deren Interessen nach der Bestimmung des Kriegs-Ministeriums an vater- und mutterlose Kinder von der Artillerie-Waffe vertheilt werden. Dieser Fond wird vom Artillerie-Regimente Nr. 1 verwaltet. (D. 378, vom 12. März 1836, und D. 2229, vom 5. Juli 1836.) tft. Der Gräfin Cajetana v. Auersperg, für zwei verwaiste Officiers- Töchter, welche kein 200 fl. übersteigendes jährliches Einkommen geniessen.

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