Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

800 Stiftungen. Die Betheilung mit den Interessen geschieht jährlich am 2. December, als dem Tage der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Coinmandanten des Infan­terie-Regiments Nr. 49, und das Verleilningsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2598, vom 28. April 1850.) 104., Des Beneficiaten Johann Chrisanth Maria Stross. Das Capital besteht aus öffentlichen Fonds-Obligationen im Betrage von ISO fl. C. M. und 400 fl. W. W. Die hiervon entfallenden Zinsen werden all­jährlich am Geburtstage des jeweiligen Landesfürsten, oder am Sterbetage des Stifters an die im Wiener Invalidenhause befindlichen würdigsten Inva­liden, und, wenn sich darunter geborne Leopoldstädter befinden sollten, vor­züglich unter diese vertheilt. Das Vorschlagsrecht ist dem Wiener Invalidenhause, die Verleihung dem Kriegs- Ministerium überlassen. (D. 5952, vom 22. October 1836.) 195* Des Johann Edlen v. Strzembosz. Bestehend in Staats-Obligationen verschiedener Gattung, zusammen pr. 3500 fl. C. M., deren Interessen für jene Invalide, welche von den Gü­tern des Stifters: Lasky, Sroki, Olszanice, Fredoracz, Novonolz und Mitulin in Galizien gebürtig, und zur k. k. Armee ausgehoben worden sind, oder in Zukunft werden ausgehoben werden, in deren Ermanglung aber für Invalide von galizischer Geburt überhaupt gewidmet sind. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2663, vom 7. Juni 1835.) lOG* Der Gubernial - Protokolls - Directors-Witwe Regina Gräfin Sweerts-Spork, für einen vor dem Feinde zum Krüppel gewordenen Krieger des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 30, welcher ausser seinem Patental - Gehalte keinen Aerarial- oder Stiftungs - Genuss bezieht. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation per 600 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Infanterie-Regi­ments Nr. 30 und das Verleihungsrecht dem Regiments-Inhaber zu. (Abth. 20, Nr. 1219, vom 14. April 1858.) 197« Des Gerichtstafel-Beisitzers Joseph v. Szalay« Auf Zulagen für drei aus dem Neusiedler Bezirke durch Alter oder kör­perliche Gebrechen invalid gewordene, schon entlassene oder zu entlassende Leute des Infanterie-Regiments Nr. 19. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 545 fl. C. M. Das Betheilungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (D. 1931, vom 25. Juni 1847.) 108» Stiftung, entstanden durch Beiträge sämmtlicher Insassen des Tarnower Kreises, zur Unterstützung der in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 invalid gewordenen Krieger aus dem Tarnower Kreise. Das Stiftungs-Stamm-Capital besteht in einer bpercentigen Staats- Schuldverschreibung per 3620 fl. C. M. Das Ernennungsrecht hat der jeweilige commandirende General von Galizien, pje Obsöfge über die Stiftung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5239, vom 16. Juli 1854.)

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