Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
7í>S Stiftungen. I§4> Neu creirte Sobieslauei" Invaliden-oder ausgedienter Capitulari tcn-Stiftung, gegründet von den k. k. Beamten und dem Stadtrathe zu Sobieslau. Das Stiftungs-Capital besteht in einer äpereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 200 fl., und in einer äpereentigen National-Anlehens-Obliga- tion pr. 310 fl. Die Ernennung des Stiftlings steht dem jeweiligen Stadtvorstande von Sobieslau im Einverständnisse mit dem Orts-Seelsorger und politischen Amts-Vorstande dieses Bezirkes, und die Bestätigung der Ernennung dem Kreis-Chef, einvernehmlich mit dem betreffenden Ergänzungs-Bezirks-Cominando, zu. (Abth. 20, Nr. 616, vom 1. März 1858.) jl85. Des Handelsmannes Johann Carl Sothen zu Gunsten der verwundeten Krieger der k. k. österreichischen Armee und der Wiener Freiwilligen aus dem Erträgnisse einer veranstalteten Lotterie, unter der Benennung: Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung”. Bei dieser von Seiner Majestät dem Kaiser Allerhöchst genehmigten Stiftung bestehen zwölf Plätze, jeder zu jährlichen 100 fl. Oesterr. Währung und lebenslänglich, für Ober-Officiere vom Hauptmanne und Rittmeister abwärts, welche in dem Feldzuge 1839 verwundet und invalid geworden sind. In Ermanglung von derlei Officieren haben invalide Ober-Officiere überhaupt, jedoch immer mit Bevorzugung jener, welche in einem Feldzuge verwundet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Ferner bestehen zweiundsiebenzig Stiftungs-Plätze, jeder zu äOfl.Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich, für Krieger aus demMannsehafts-Standc, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In deren Ermanglung haben ebenfalls invalide Krieger aus dem Mannschafts-Stande, überhaupt aber immer mit Bevorzugung jener, die vor dem Feinde verwundet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Das Stiftungs-Capital besieht in 98.050 fl. in Grund-Entlastungs-Obliga- tionen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. io, Nr. 4218 und 4254, vom 18. August i860.) 186. Des gewesenen Palatins von Volhynien Franz Graf Sladnicki, für zwölf, wenn möglich, adelige, invalide Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, welche polnischer Abkunft sind. Der Stiftungsgenuss besteht in 40 fl. Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich. Das Stiftungs - Capital beträgt 5600 fl. in verschiedenen Staats- Obligationen. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg und das Verleihungsrecht dem jeweiligen Eigenthiimer des Gutes Lisko .im Sanoker Kreise zu. (Abth. 9, Nr. 1957, vom 26. April 1862.) IST. Des Grosshandlungshauses Stametz-lflayer und Compagnie. Für 10 Invalide des Wiener Invalidenhauses. Die Interessen des Capitales pr. 1000 fl. C. M. werden jährlich am 18. Februar durch das Kriegs-Ministerium vertheilt. (Section III, Abth. 4, Nr. 4318, vom 12. November 1853.) !§§• Des Pfarrers Franz Staszklewlc* zu Landskron. Für aus der Stadt Zywiec gebürtige Invaliden. Das Stiftungs-Capital beträgt 100 fl. C. M., von dessen jährlichen Interessen ein oder zwei Invaliden von dem Commandanten des Tyrnauer invalidenhauses zu betheilen sind. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 6801, vom 24. August 1854.)