Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

778 Stiftungen. @7. Der Elisabeth Hagen. für das Wiener Invalidenhaus, zur Bethei­lung von vier Kriegern vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, welche mit der Waffe in der Hand vor dem Feinde blessirt, das heisst: ein Bein ver­loren, erblindet oder sonst ganz zum Erwerbe untauglich geworden sind. Das in 2100 fl. Oesterr. Währung bestehende Stiftungs- Capital ist zu 5 Percent auf dem Hause Nr. 913 auf der Wieden, nebst dazu gehörigen Gründen vor der Favoriten-Linie elocirt, und die Interessen hievon sind den Invaliden halbjährig auf die Lebensdauer zu erfolgen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu, welchem die hiesige Invalidenhaus-Commission den Terna-Vorschlag zu erstatten hat. (Abth. 9, Nr. 1799, vom 18. April 1862.) 68. Des Demeter Hamsa. Für einen verdienten realinvaliden Unter-Ofllcier griechischer Religion, und griechisch-illyrischer oder wallachischer Nation ein Capitals-Betrag von 500 fl. zu 5 pCt. Das Verleihungsrecht besitzt das Kriegs-Ministerium. (D. 4025, vom 13. October 1821.) 66. Des Grafen Franz Ernst v. Harrach. Das Stiftungs-Capital beträgt 14.400 fl. C. M. Für 12 Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 vom Feld­webel und Wachtmeister abwärts, zu 60 fl. C. M. per Kopf. Die Betheilung geschieht jährlich am 4. October, so lange Invaliden aus den genannten Feldzügen vorhanden sind. in Erledigungsfällen hat der Stifter sich und seinem Nachfolger das Verleihungs­recht Vorbehalten. (L. 586, vom 7. Februar 1851.) ÍÖ. Kaynau-Stiftung. Vom Feldzeugmeister Freiherrn v. Haynau aus gesammelten Bei­trägen unter seinem Namen gegründet zur lebenslänglichen Unterstützung mittelloser, im ungarischen Feldzuge der Jahre 1848 und 1849 verkrüppel­ter Soldaten vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, ohne Unterschied, ob sie in der k. k. Armee oder in den Reihen der Insurgenten gekämpft haben. Das Stiftungs-Capital beträgt dermal 343.044 fl. C. M. und 11.800 fl. W. W. in Obligationen. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Ungarn zu. (L. 111, vom 14. Februar 1853.) 'S'l. Der Brüder Franz, Carl und Joseph Ritter v. Heintl. Für einen im Feldzuge des Jahres 1859 invalid gewordenen, aus Nieder- Oesterreieh gebürtigen Krieger, und in künftiger Ermanglung eines vor dem Feinde invalid gewordenen Kriegers für einen aus Nieder-Oesterreich gebür­tigen, im Dienste invalid gewordenen Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldver­sehreibung pr. 1200 fl. Die Stiftung hat den Namen: „Brüder Franz. Carl und Joseph Ritter von EI eint!'sehe Invaliden-Stiftung” zu führen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 8979, vom 27. September 1859.) 'SÄ* Herniannstüdter Bezirks-Invaliden-Stiftung für die dahin zuständigen Invaliden, welche mit Plätzen von 24 und 36 fl. jährlich betheilt werden. Das Capital beträgt 12.000 fl. in 5percentigen Obligationen, dessen Ver­waltung die politische Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Hermannstadt zu. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.)

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