Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 771 Prag, weiche, weil sich die Stifterin den lebenslänglichen Fruehtgenuss Vorbehalten hat, erst nach ihrem Tode in Wirksamkeit treten wird. (D. 5382, vom 15. November 1828.) 30» Der Bewohner des Czortkower Kreises, gegründet aus, durch den vormaligen Vorsteher des Zaleszczyker Kreisamtes, Guber- nialrath Adalbert Freiherrn v. Henniger, gesammelten Beträgen. Für 8 seit dem Monate März 1848 invalid gewordene Soldaten des genannten Kreises. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spereentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 4491 fl. C. M. und 100 fl. W. W. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg zu. (L. 890, vom 5. März 1851.) S?» Der Gemeinden des Czortkower Bezirkes in Galizien zur Unter­stützung von zwei verwundeten und in deren Ermanglung von zwei verdienst­vollen invaliden Kriegern des Mannschafts-Standes Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 785 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 3009, vom 6. Juli 1830.) 38» Dalmatiner Invalidenfond zur Betheilung von invalid und erwerbsunfähig gewordenen Kriegern aus dem Kronlande Dalmatien mit Stif­tungsplätzen jährlicher 48 fl. In Ermanglung von Invaliden können mit der Hälfte der Stiftungsplätze auch mitteilose erwerbsunfähige Witwen und Wai­sen der im Dienste gestorbenen Krieger oder der betheilt gewesenen Invaliden bedacht werden. Das Capital besteht in 6516 fl. in National-Anlehens-Obligationen und 211 fl. in Barem. Die Verwaltung des Fondes besorgt die Statthalterei zu Zara. Das Verleihungsrecht hat der Landes-Chef. (Abth. 6, Nr. 877, vom 1. Februar 1859.) 39. Des Infanterie-Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4. Zur immerwährenden Gedächtnissfeier des glorreichen Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers Franz I. hat die Mannschaft vom Feldwebel abwärts des 1. und 2. Feld-Bataillons, am 12. Februar 1822 in der Cantonirungs-Station Noééra im Königreiche beider Sieilien ein freiwillig zusammengelegtes Capital von 200 fl. C. M. mit der Bestimmung gewidmet, dass von den alljährig eingehenden Interessen jedesmal am 12. Februar die zwei ältesten in der Versorgung des Wiener Invalidenhauses befindlichen Veteranen dieses Regiments durch das Haus-Commando zu gleichen Beträgen auf die Hand betheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer lpercentigen Staats-Obligation ZU 1200 fl. C. M. • (D. 20, vom 8. Jänner 1827.) 30. Deutsch-patriotische Vereins-Stiftung für Invalide vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus dem Feldzuge 1859, dann für dürftige Witwen und Waisen, sowohl von Offieieren als von Soldaten oder Mi­litär-Parteien, welche im Jahre 1859 vor dem Feinde geblieben oder in Folge von Wunden oder Kriegs-Fatiguen gestorben sind. In deren Ermanglung kön­nen auch andere Militär-Invaliden betheilt werden. Auch die Individuen vom Freivvilligen-Corps, dann deren Witwen und Waisen hoben Anspruch. Das Stiftungs-Capital besteht in 72.000 fl. ungarischer Grund-Entia- stungs-Obligationen, welche bei dem nieder-österreichischen Statthaiterei- Präsidium deponirt sind. 49 *

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