Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen. 765 102« Des Feldmarschall-Lieutenants Joseph Walthör v. Wal- denau« Das Capital besteht in Obligationen pr. 81.536 fl. C. M. und in 83 fl. in Einlös-Scheinen, darunter sechs Stück Aetien der k. k. privilegirten österreichischen National-Bank. Das Erträgniss ist bestimmt zu jährlichen Zulagen, jede zu 100 fl. C. M. für durchaus würdige Cadeten der Kürassier- und Dragoner-Regimenter, ■dann auf Equipirungs-Beiträge für mittellose Cadeten der besagten Regimenter bei ihrer Beförderung zu Officieren. Das Betheilungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2610, vom 17. Juni 1839, D. 305, vom 28. Jänner 1840, und D. 1432, vom 9. Mai 1845.) 103* Seiner königlichen Hoheit des Feldmarschall-Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchst Dieselben das 60. Infanterie-Regiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Metallique-Obligation Nr. 1709, ddo. 1. November 1856, pr. 3000 fl., deren Interessen als jährliche Zulage an den jeweiligen Regiments-Adjutanten oder die Bataillons- Adjutanten, in soferne sie einer Unterstützung bedürfen, zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regimeuts-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1837.) 10%* Der Feldzeugmeisters-Gemahlin Maria Gräfin v. Wimpffcn, gebornen Freiin v. Eskeles. Zum Andenken an das von ihrem Gemahl geführte Commando des Infanterie-Regiments Nr. 59, und zur Erinnerung an die am 15. November 1839 stattgehabte Regiments-Fahnenweihe, hat dieselbe zwei 5percen- tige Staats-Schuldverschreibungen, jede pr. 1000 fl., mit der Bestimmung gewidmet, dass von den davon.entfallenden Interessen eine tägliche Zulage von 6, 5, 3 und 2 kr. C. M. an vier altgediente Führer, Corporale und Gefreite dieses Regiments erfolgt werde. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (D. 2640, vom 11. October 1841.) 105* Der Feldzeugmeisters-Gemahlin Marie Gräfin W^iinpflFea, gebornen Freiin v. Eskeles. Zur Erinnerung an die am 4. Juni 1854 zu Comorn stattgehabte Fahnenweihe des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 22, und zur Betheilung von vier altgedienten durch musterhaftes Betragen oder bewiesene Tapferkeit besonders ausgezeichneten Führern, Corporalen und Gefreiten des erwähnten Infanterie-Regiments mit einer täglichen Zulage während ihrer activen Dienstleistung im Regimenté. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung ä 2000 fl. C. M. Das Ernennungsrecht steht über Vorschlag der Bataillons-Commandanten dem jeweiligen Regiinents-Commandanten zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8198, vom 6. October 1854.) 106« Des Ernst Winter, Bergbau-Besitzers zu Gratz. Für den verdienstvollsten Mann der Militär-Polizei-Wach-Corps-Abthei- tung zu Gratz. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldversehreibung pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem FZM. Freih. Kempen von Fichtenstamm, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Commandanten des Militär-Polizei-Wach- Corps zu. (Abth. 6, Nr. 1674, vom 26. Februar 1859.)