Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

848 Stiftungen. III. Iu anderen Er/Jehungs-Austalteu. 1. Iu den englischen Fräulein-Siiften zu St. Pölten und Krems . 10 Für Töchter von k. k. Officieren, unter denselben Aufnahms-Bedin­gungen, wie für Aerarial-Stiftlinge in das Hernalser Offieiers- Töchter-ErziehungS-Institut. Gebildet aus einem Theilbetrage des Erträgnisses der I. Wohlthätigkeits- Staats-Lotterie. In Frauen-Klöstern der Monarchie .......................................... 33 F ür weibliche Waisen von Officieren, Militär-Parteien und Militär- Beamten. Die Verleihung erfolgt über Vorschlag des Kriegs-Ministeriums durch Seine k. k. Apostolische Majestät. Gebildet aus der Hälfte des Erträgnisses der IV. Wohlthätigkeits-Staats- Lotterie. 3. Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung. Zur Erziehung weiblicher Waisen von Officieren in Privat-Erzie- hungs-Anstalten, dann zur Betheilung von Töchtern der Generale und Obersten mit Hand-Stipendien. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Minister zu. Gegründet durch einen Ungenannten mit 30.000 fl. in äpercentigen Staats-Schuldverschreibungen, und wurde mit der Seite 837 unter Nr. 36 vorliommenden gleichnamigen Stiftung gleichzeitig gewidmet Ű. ManiiSühafts-Töehter-Erziehuiigs-iüstitute. Privat-Stiftungen. VIii der Widmung zur Erlialtiuig von Plätzen, 8* Ihrer Majestät der Kaiserin Carolina Ingusta......................... til F ür eheliche Töchter der Soldaten vom Corporal abwärts, um sie zu braven Dienstmägden zu erziehen. Ihre Majestät haben zu diesem Behufe zwei Häuser sammt den dazu gehörigen Gärten in der Wiener Vorstadt Erdberg und 85.000 fl. in 4- und öpercentigen Metallique-Obligationen gewidmet. Das Verleihungsrecht wird von Ihrer Majestät ausgeübt. (I). 466-210, vom 30. Jänner 1831.) 3. Des apostolischen Feld-Vicars der k. k. Heere, Bischofs Johann Mi­chael Ceonliard, unter Mitwirkung des Bischofes zu Szathmár in Ungarn, im Namen eines unbekannt bleiben wollenden Wohlthäters . 40 Für eheliche Töchter der Mannschaft vom Feldwebel abwärts, um sie für die gewöhnlichen häuslichen Dienstzweige zu erziehen. Das Capital beträgt 76.000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht hat das apostolische Feld-Vicariat. (Nr. 290, vom 28. Februar 1842, und Nr. 1073, vorn 23. Juni 1842.)

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