Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen, 837­Anzahl der Plätze in den ’adeten- In— I stituten und Akademien | Erziehungs- läusern und Schul-Comp. 128 185 Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Mini­sterium zu. Wegen Abgang von stiftbriefmässigen Bewerbern dermal unbesetzt. 51. Der freiherrlichen Familie Orc*y................. Für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht hat die gedachte Familie auszuüben. 2 5'£. Die Stiftung der königl. Frei-Stadt Pestli . . Vorzugsweise für Jünglinge ungarischer Natio­nalität. Das Verleihungsrecht übt die Stadtgemeinde aus. Das Stiftungs-Capital ist durch Intabulirung auf städ­tische Realitäten sichergestellt. 2 53» Des Grafen Ludwig llliédey ......................... V orzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ungarn. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, respec­tive dessen Erben oder Bevollmächtigte, aus. 1 5*4. Die Herzog IVeielisiadt’sehe ......................... F ür Söhne der Mannschaft des Infanterie-Regi­ments Nr. 60. Das Verleihungsrecht hat der je­weilige Commandant dieses Regiments. Wegen unzureichendem Capital unbesetzt. 1 5S. Des Freiherrn Joseph lludics de Almás . . Für einen Jüngling aus der Familie des Stifters, und in deren Ermanglung für einen aus Ungarn stammenden und der ungarischen Sprache voll­kommen kundigen Jüngling. Das Verleihungsrecht steht dem Stifter, nach seinem Tode seinen Descendenten zu. I 5©. Die Kronprinz Erzherzog Studolpla-Stiftung . Für Söhne k. k. Ofiiciere, mit besonderer Be­rücksichtigung jener der Artillerie-Ofl’iciere. Die Stiflinge haben aus den Cadeten-Instituten bei entsprechender Befähigung vorzugsweise in die Artillerie-Akademie zu übertreten. Das Verleiliungsrecht übt der Kriegs-Minister aus. Das Stiftungs-Capital hat eia Ungenannter gewidmet. Diese Stiftung wurde mit der hei den weiblichen Erziehungs-Anstalten Seite 818 vorkonnnenden gleich­namigen Stiftung von SO.000 fl gleichzeitig gegründet. 4 138 1 186

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