Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 835 Anzahl der Plätze in den Cadeten-In­Erziehungs­stituten und häusern und Akademien Schul-Comp, 81 110 3t). Die Ludoviceal-Stiftuug, und /.war: für das Königreich Ungarn ............................. 3 0 30 „ die Königreiche Croatien und Slavonien . Für Jünglinge aus den betreffenden Kronlän- (1 ern. Erledigte Stiftungsplätze werden von den Statt- lialtereien der gedachten Königreiche concursmässig ausgeschrieben, und der Vorschlag Seiner k. k. Aposto­lischen Majestät vorgelegt. 4 4 140. Die Friedricli Ritter v. Lichtenfeis nieder­österreichisch-ständische ................................. F ür Söhne von nieder-österreichischen Land­schafts-Beamten, oder für Söhne der bei der nieder-österreichischen Landesvertretung die­nenden Beamten, und nur in deren Ermanglung kann derselbe an Söhne der bei einer k. k. nieder­österreichischen Landesbehörde angestellten Be­amten verliehen werden. Das Yerleihungsrecht übt der nieder-öster- reichische Landes-Ausschuss aus. Das Stiftungs-Capital befindet sieh in der Verwaltung des ständischen Archives. 1 41. Die mährisch-ständische ................................. F ür Jünglinge aus der Markgrafschaft Mähren. Das Verleihungsrecht hat der mähr.-ständi- sche Ausschuss. Diese Stiftungsplätze werden aus dem mährisch-ständischen Domestical-Fonde dotirt. 9 4&. Des Oberstlieutenants in der Armee, Rudolph Freiherrn v. IHandell ..................................... V orzugsweise für Aspiranten aus dem König­reiche Ungarn; wobei jene aus dem Biharer Co­mitate vor allen anderen berücksichtiget werden. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, respec­tive seine Erben aus. Das Stiftungs-Capital ist auf der Herrschaft Nagy- Léta im Biharer Comitate intabulirt. 1 43. Die Marine-Stiftung ..................................... F ür Söhne des Mannschafts-Standes der k. k. Kriegs-Marine. Aus dem Budget der k k. Kriegs-Marine dotirt.* 30 44. Die Mikos’sche .................................................. F ür Jünglinge ohne Unterschied des Standes und der Nationalität. 1 123 i>3 * 184

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