Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
832 Stiftungen. sich diese während der Militär- oder Civil- Dienstleistung verehelicht haben. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef der Militär-Bildungs-Anstalten, respective dem Kriegs-Ministerium zu. Errichtet von der österreichischen Nationalbauk zum Andenken an die Errettung1 Seiner Majestät im Jahre 1853. Wegen unzureichendem Capital dermal unbesetzt. 2tf> Die Graf Georg Festetics’sehe ..................... V orzugsweise für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef der gräflich Festetics’schen Familie zu, welcher auch das auf den Familiengütern inta- bulirte Stiftungs-Capital verwaltet. 25« Die Finanzivaeli-Stiftung.......................... Für Söhne der Finanzwach-Mannschaft. Das Verleihungsrecht steht dem Finanz-Ministerium zu. Aus denUeberschüssen der Gefälls-Strafgelder dotirt. 26* Die Oriener’sche.............................................. F ür unbemittelte niederösterreichische Landeskinder ohne Unterschied des Standes der Eltern; Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. Der Stiftungs-Administrator, welcher stets aus dem Gremium der k. k. Hofbuchhaltung gewählt wird, hat das Verleihungsrecht. Derselbe verwaltet auch das Stiftungs-Capital. 2?« Die Herrmaim-Hensersche..................... F ür Söhne von k. k. Genie-Officieren, mit ausschliesslicher Widmung für die Genie-Akademie. Die Verleihung findet durch Verlosung in der Genie-Akademie Statt. Gebildet durch freiwillige Beiträge von Seite der k. k. Genie-Officiere zum Andenken an die in ruhmvoller Pflichterfüllung gefallenen In- genieur-Hauptleute Johann Hermann v. Herrmannsdorf und Friedrich Hensel. 2§* Die Hauptmann-Auditor Hoffmann’sche . . Für arme Kinder aus Pesth. Das Vorschlagsrecht hat der Pesther Stadt- Magistrat; das Besetzungsrecht das Kriegs- Ministerium. Anzahl der Plätze in den Cadeten- Instituten und Akademien Erziehunjjs- häusern und Schul-Coinp, 56 22 6 80 2 • 3 1 67 103