Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 817 j>r. 200 11. mit je 5 fl. von dem jeweiligen Badhaus-Cominandanten nach dessen Wahl — jedoch mit Bevorzugung geborner Wiener — zu betheilen sind. (Ahth. 14, Nr. 981, vom 13. April 1861.) *50. Des k. k. Ober - Kriegs - Commissiirs Georg Ritter v. Glu- ■natz. Das Capital besteht in apercentigen Staats-Schuldverschreibungen, zusammen pr. 4000 fl. C. M., wovon die jährlich entfallenden Interessen, und zwar: 150 fl. C. M. für das Grenzhaus Glumatz Nr. 136, und 50 fl. C. M. für das Grenzhaus Luka Terkulja, beide zu Alt-Pazua im Peterwardeiner Regiments-Bezirke; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Grenzhäuser aber die ganzen Interessen für die grieehisch-nieht-unirte Gemeinde zu Alt-Pazua zur Förderung der dortigen griechisch-nicht-unirten National-Schule bestimmt sind. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peterwardeiner Regimente und dem Landes-General-Commando zu Temeswar übertragen. (B. 3647, vom 22. August 1844.) '51. Des k.k. Majors Anton Grafen v. Gorcey. Zur Erhaltung der vorhandenen und künftigen Nachschaffung der im Oflieiers-Badehause zu Carlsbad benöthigten Einrichtungsstücke gewidmet, und sind hiezu die Interessen eines Capitals von 3000 fl. C. M. in Staats- Obligationen á 5 Percent bestimmt. Das Anschaffungsrecht steht dem Badhaus-Comniando /.u. (O. 1062, vom 16. Mai 1841.) 55« Seiner Eminenz des Cardinal - Erzbischofes zu Agram, Georg Haulik v. Varallja, unter dem Namen: „Kaiserin Elisabeth- Stiftung“ aus Anlass der Vermählung Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. errichtet. Das Stiftungs-Cap ital besteht in sechs National-Anlehens-Obligationen, jede 1800 fl., zusammen pr. 10.800 fl., von deren jährlichen Interessen alljährlich drei katholische Mädchen, welche im Begriffe stehen, eine gesetzliche Ehe einzugehen und zu des Stifters Diöcese gehören, des 1. und 2. Banal-Regiments, des Warasdiner-Creuzer und des Warasdiner-St. Georger Grenz-Regiments, ferner des Szluiner und Gradiseaner Grenz-Regiments, jede mit 30 fl. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht jedem der genannten sechs Regimenter mittelst einer für die drei jedes Regiment betreffenden Grenz-Mädchen zusammengesetzten Commission zu. (Section IU, Ahth. 8, Nr. 4944, vom 29. August 1853.) 53. Des verstorbenen jubilirten Professors Anton Slayiie, des k. k. Thier-Arzenei-Institutes in Wien, für einen fleissigen Militär-Schüler dieses Institutes, und unter übrigens gleichen Verhältnissen mit Bevorzugung jener, welche aus Krain gebürtig sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der opercentigen Staats-Schuldver­schreibung Nr. 1374, ddo. 1. August 1855, pr. 600 fl. und in der 5percentigen National-Anlehens-Obligation Nr. 12.512, ddo. 1. Juli 1855, pr. 70 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Professoren-Collegium des genannten Insti­tutes zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 13.781, vom 23. December 1833.) 54* Des Ober-Stabs-Arztes Dr. Franz Hofmann, zu Gunsten der die Trink-Cur zu Recoaro gebrauchenden Militär-Mannschaft, bestehend in einer 5percentigen National-Anlehens-Obligation pr. 300 fl., von deren Interessen am Schlüsse einer jeden der drei Trinkperioden je fünf Individuen des Mann­schafts-Standes, welche die Cur gebraucht haben und nach dem Ausspruche (Gedruckt am 30. April 1862.) 52

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