Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

814 Stiftungen. 6. Des k. k. pensionirten Oberlieutenants Friedrich Binder« 1. Für zwei junge, befähigte Leute sächsischer Nation, welche als Ca­de ten in die k. k. Armee sich assentiren lassen und unbemittelt sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der bpercentigen Verlosungs-Obliga­tion Nr. 28.106 pr. 3320 fl. C. M. Die Stiftungs-Interessen sind auf die Zu­lagen für beide Cadeten zu gleichen Theilen zu verwenden. ßas Verleihungsrecht steht dem k. k. Landes-General-Commando für Sieben­bürgen zu. 2. Für den zeitweise im Range ältesten Corporal der 11. Compagnie des k. k. Infanterie-Regiments Nr. 9, nachdem der Stifter mit dieser Compagnie zuerst im Feuer vor dem Feinde gestanden ist. Das Stiftungs-Capital besteht in der Kpercentigen Ve josungs-Obligation Nr. 28.107 pr. 300 fl. C. M. Die Betheilung mit den Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Comman- danten zu. (Abthlg. 9, Nr. Iö3, vom 13. Jänner 1861.) 7« Der zu Hermannstadt verstorbenen Helene Blaumann, für zwei Waisen evangelischer Religion, welche bei dem Landes-General-Commando zu Hermannstadt dienen und noch unverheirathet sind; im Falle aber keine elternlosen Prakticanten vorhanden sind, für zwei andere bei diesem General-Commando dienende unverheirathete Beamte evangelischer Religion. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation pr. 3920 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 1239, vom 30. Mai 1837.) Des Apothekers Joseph Blühweiss zu Beiovar, bestehend in einem Capital pr. 2076 fl. C. M. in 4percentigen Staats-Obligationen, wovon die Interessen der einen Capitals-Hälfte alle 4 Jahre zur Ausstattung eines verwaisten armen ßürgermädchens bei ihrer Verehelichung zu Be­iovar; — die Interessen der anderen Capitals-Hälfte aber zu Gunsten zweier der ärmsten bürgerlichen Handwerker ebendaselbst zur Anschaffung von Handwerkszeugen und Materialien zu gleichen Theilen verwendet werden sollen. Das Verleihungsrecht hat die Belovitrer Militär-Communität. (B. 4367, vom 13. October 1843.) 9» Des k. k. Feldkriegs-Kanzlisten Jacob Bonomo, für einen Feld- kriegs-Kanzlei-Prakticanten oder Adjuncten italienischer Abkunft. Das Capital besteht in zwei 5percentigen verlosten Staats-Schuldver­schreibungen pr. 4325 fl. C. M. Die Verleihung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 671, vom 17. März 1853.) Nachtrags-Bestimmungen. Die Interessen können, der Stiftung des Feldkriegs-Kanzlisten Jacob Bonomo gemäss, in Zukunft nicht mehr einem Prakticanten oder Adjuncten der Feldkriegs-Kanzlei zugewendet wer­den, weil in Folge Allerhöchster Bestimmung die Feldkriegs-Kanzlei- Beamten einzugehen haben und ihr Dienst durch Officiere, beziehungsweise Stabs-Feldwebels, welche in die Militär-Kanzlei-Branche eingereiht werden, zu versehen ist. Das Kriegs-Ministerium findet daher zu bestimmen, dass auf die Interessen aus der Jacob Bonomo’schen Stiftung vom Jahre 1859 an Beamte italienischer Abkunft der X. bis XII. Diäten-Classe, welche bei der Militär- Administration im venetianischen Königreiche dienen, von guter Conduite und Reinheit der politischen Gesinnung sind, Anspruch haben sollen.

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