Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 811 aus den drei öpereentigcn Staats-Schuldversehreibungen des National- Anlehens: Nr. 2.106 ddo. 1. Jänner 1855 pr. 1200 fl. C.M., „ 12.687 ddo. 1. October 1855 „ 1270,, ,. „ 13.079 ddo. 1. October 1855 „ 380 „ „ und aus den beiden öpercentigen Staats-Schuldverschreibungen: Nr. 1.272 ddo. 1. September 1854 pr. 1500 fl. C. M., und Nr. 43.409 ddo. 1. Juni 1855 pr. 375 fl. C. M. Diese Staats-Schuldverschreibungen wurden zum Zwecke der bereits genehmigten Stiftung vinculirt und der k. k. Universal-Militär-Depositen- Administration zur Aufbewahrung übergeben, undes wurde angeordnet, dass die jährlichen Interessen des nunmehr auf 16.125 fl. C. M. erhöhten Stiftungs- Capitales genau auf die im Stiftbriefe ddo. 11. October 1854 angegebene Weise nach dem Willen der Stifterin für immerwährende Zeiten verwendet werden sollen, worüber das Kriegs-Ministerium, sowie über die ungeschmä­lerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales, als eines unangreifbaren Fondes, Sorge tragen wird. (Section Ili, Abth. 4, Nr. 8521, vom 11. October 1854, und Section 111. Abth. 4, Nr. 5838, vom 12. Mai 1856.) 53« Des k. k. Rittmeister-Auditors Joseph v. Szatlimarj . Das Capital bestellt in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten beim Landes-General- Commando zu Udine, das Verleihungsrecht dem dortigen Landes-Militär-Gerichte zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.) Des k. k. General-Majors Ferdinand v. S»ecsen. Mit einem aus einer Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 5090 fl. C. M., dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Officiere der österreichischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlech­tes gewidmet ist. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium übertragen. (D. 1947, vom 4. Mai 1839.) 55* Eines Vereines zu 'feschen. Das Capital besteht in 3000 fl. C. M. öpercentiger Obligationen und seine Interessen sind für drei Witwen solcher Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt geblieben sind, bestimmt. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter er­reichen, zu widmen sein. Den Vorschlag hat das Regiments-Commando, die Betheilung steht dem Landes- General-Commando zu Brünn zu. (D. 3314, vom 31. Mai 1815, und Section ill, Abth. 4, Nr. 5131, vom 12. Juli 1854.) 56. Des gestorbenen pensionirten Majors Thaddäus v. Tonelli. Für zwei arme Witwen oder Waisen von k. k. Officieren oder Militär- Beamten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Metallique-Obligation von 2000 fl., deren Interessen die beiden Stiftlinge lebenslänglich zu beziehen haben. Die Verleihung der Stiftungsplätze steht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (Abth. 6, Nr. 10.505, vom 3. November 1859.) 57i Der Majors-Gattin Josepha v. Tonelli, gebornen v. dluilerer. Für zwei arme Officiers-Witwen, oder derlei elternloseOfficiers-Töchter.

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