Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
ausgezeichneter Diener genannten Regiments vom Officiers- oder Mannschafts-Stande, jährlich am Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät auszufolgen sind. General-Major Anton Benko Freiherr von Bojnik hat das Verleihungsrecht, welches nach dessen Ableben der jeweilige Commandant obgenannten Regiments erhält. (Abth. IS, Nr. 4206, vom 21. August 1860.) 35* Der verstorbenen Majors-Witwe Mathilde Papp, für drei arme und brave Officiers-Witwen, welche abwechselnd jedes Jahr mit den ganzjährigen Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 350 fl. C. M. Das Präsentations - Recht steht dem k. k. siebenbürgischen Landes-Militär- Gerichte zu. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. S882, vom 8. .Tűni 185S.) 30* Patriotischer Geber. Siehe den Ausweis A, Nr. 63. 3 3. Des k. k. Obersten Wilhelm Freiherrn v. Pfeffershofen. Für mittellose Militär-Witwen und Waisen von Officieren, oder höheren den Officiers-Charakter bekleidenden Stabs-Parteien, welche auf eine Versorgung vom Staate keinen Anspruch haben, dann für Witwen und Waisen der Mannschaft vom Wachtmeister oder Feldwebel abwärts, und von Unter- Parteien; das Capital beträgt 79.498 fl. C. M., 36.424 fl. W. W. und 1260 fl. Oesterr. Währung in verschiedenen Obligationen. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen SO fl. für die erste, und jährlichen 25 fl. für die zweite Kategorie. Es bestehen 82 Stiftplätze. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium Vorbehalten. (L. 3294, vom 16. October 1830.) 3S. Des k. k. Majors Orazio Pizzini v. Thyrfourg. Für sieben arme Witwen von k. k. Officieren. Das Capital besteht in 4100 fl. C. M. und 50 fl. W. W., auf dessen Interessen jedoch mehrere Nutzniesser vom Stifter zum Theile angewiesen sind, nach deren Tod erst die Stiftung ganz in Wirksamkeit treten wird. Einstweilen haben nur vier Officiers-Witwen daraus einen Genuss. Das Verleihungsrecht hat das Landes-General-Commando in Ungarn. (F. 311, vom 17. März 1819.) 39« Des fürstlich Franz Liechtenstein’sehen Rathes Johann Michael Pfisterer. Zur Retheilung von zwei Waisen, der als brave Gemeine oder Unter- Officiere im Kriege gebliebenen k. k. Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Grund-Entlastungs- Obligation pr. 400 fl. Das Präsentations-Recht steht dem betreffenden Regiments-Commando, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 10.347, vom 11. November 1839.) 40. Des Erlauer Gross-Propstes Carl v. liajner. Für Witwen der vor dem Feinde gebliebenen Unter-Officiere. Bestehend in einer 5pereentigen Staats - Schuldverschreibung pr. 200 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 994, vom 31. März 1847.) 41. Des Fuhrwesen-Corporals Friedrich Reuther. Für Witwen und Waisen gefallener Fuhrwesen-Unter-Officiere. 808 Stiftungen.