Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

804 Stiftungen. Das Capital besteht in 46.265 fl. C. M. und 9900 fl. W. W. in verschie­denen Obligationen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (F. 437, vom 8. April 1819.) 10. Der Gräfin Juliana della Croce, für Waisen von k.k. Officieren und Militär-Beamten. Das Capital besteht in 4240 fl. C. M. in 4percentigen Obligationen. Das Betheilungsrecht mit den jährlichen Capitals-Interessen steht dem jeweiligen Armee-Commandanten im lombardisch-venetianischeu Königreiche zu. (L. 427, vom 3. Februar 1808.) 11. Des Militär-Bau-Yerwalters Ludwig Cronenboid, für zweiWitwen und vier Waisen von Fortifications-Rechnungs-, gegenwärtig Militär-Bau- Verwaltungs-Beamten, welche mittellos, sohin unterstützungsbedürftig sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 9000 fl. öpercentiger Metallique-Obli- gationen, von deren Interessen jede der Witwen mit 100 fl., und jede der Waisen mit 50 fl. Oesterr. Währung jährlich betheilt wird. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Vorstande der 8. Abtheilung des Kriegs-Ministeriums und das Verleihungsrecht dem General-Genie-Inspeetor zu. (Abth. IS, Nr. 814, vom 19. April 1860.) Feldzeugmeister August Graf Degenfeld - Schonburg- Stiftung, gegründet durch Moriz Baron Lasky. Zur Betheilung der Witwen und Waisen jener subalternen Officiere, Assistenten, Unter-Ofticiere, Meister und Mannschaft, welche im Arsenale durch längere Zeit nützlich gedient haben. Das Stiftungs-Capital besteht in den öpercentigen Staats-Anlehenslosen vom Jahre 1860: Serie-Nr. 5070, Gewinn-Nr. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16 zu 500 fl.; Serie-Nr. 2532, Gewinn-Nr. 17, Abth.-Zahl III, zu 100 fl.j Serie- Nr. 18.920, Gewinn-Nr. 2, Abth.-Zahl II. zu 100 fl.; zusammen 5700 fl Das Vorschlagsrecht steht dem Arsenals-Director, das Verleihungsrecht dem jeweiligen Kriegs-Minister zu. (Abth. 9, Nr. 326, vom 21. Jän. 1862, und Abth. 9, Nr. 783, vom 18. Febr. 1862.) 13* Erste Deutsch-patriotische Vereins-Stiftung, für sechs vermögenslose Witwen der im Feldzuge 1859 vor dem Feinde gebliebenen k. k. Officiere. In Ermanglung solcher Witwen für vermögenslose Officiers- Witwen überhaupt, jedoch immer mit Bevorzugung jener, deren Gatten vor dem Feinde geblieben sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 12.000 fl. ungarischer Grund-Entla- stungs-Obligationen, und jeder der sechs Stiftungs-Piätze in 100 fl. Oesterr Währung jährlich. Das Verleihungsrecht steht dem deutsch-patriotischen Vereine, und nach dessen Auflösung dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 474, vom 28. März 1860.) 1*4. Zweite Deutsch-patriotische Vereins-Stiftung, für zehn Witwen und Waisen der im Feldzuge 1859 gefallenen k. k. österreichischen Krieger aus dem Mannschafts-Stande. In deren Ermanglung für in diesem Feldzuge invalid gewordene k. k. Krieger, und in deren Ermanglung für Sol- daten-Witwen und Waisen, dann invalide Krieger überhaupt. Das Stiftungs-Capital beträgt 12.000 fl. in ungarischen Grund-Entla- stungs-Obligationen, und jeder der zehn Stiftungs-Plätze besteht in 60 fi. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem deutsch-patriotischen Vereine, und nach seiner Auflösung dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 474, vom 28. März I860.)

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