Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
Stiftungen. 799 Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Juni, um mittelst eines immerwährenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damals glorreich geendeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu halten. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 5216, vom 11. November 1839.) 31%. 1. Stiftung eines patriotischen Vereines zur lebenslänglichen Betheilung verdienter Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 4000 11., von deren Interessen zehn Invaliden, jeder mit 20 fl. jährlich, betheilt werden. 2. Stiftung eines patriotischen Vereines für ausgezeichnete Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus den Kriegsjahren 1848 und 1849. Das Stiftungs-Capital besteht in öffentlichen Obligationen im Gesammt- Nennwerthe von 13.770 fl. W. W. und 26.965 fl. C. M., mit einem Interessen- Erträgnisse jährlicher 1160 fl. C. M., wovon 29 Stiftlinge mit jährlichen 40 fl. C. 31., jeder lebenslänglich, betheilt werden. Nach dem Tode eines Stiftlings tritt das Zuwachs-Recht für die Ueberlebenden ein. Das Verleihungsrecht bei beiden Stiftungen steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Ad D. 5309, vom 9. December 1838, und Abth. 20, Nr. 300, vom 26. März 1857.) 315. Des Ober-Amtes der Staatsherrschaft Waidhofen au der Ybbs und der Ober-Aemter Höllenstein und Gösling. Für einen Invaliden des 3Viener Invalidenhauses, vorzugsweise für einen solchen, der aus dem Conscriptions-Bezirke des Infanterie-Regiments Nr. 49 gebürtig ist. Das Capital besteht in 600 fl. C. 31. in lpercentigen Staats-Obligationen. Das Invalidenhaus hat das Vorschlagsrecht, das Landes-General-Commando in Wien das Betheilungsrecht. (D. 5013, vom 26. October 1827.) 310. Durch Sammlung des Ober-Beamten der k. k. Staatsherrschaft Waidhofen an der Ybbs, Johann Ritter Rombaldi v. Hohenfels, im Bezirke dieser Herrschaft. Bestehend in einer Staats-Schuldverschreibung pr. 150 fl. C. 31., deren Interessen mit jährlich 6 fl. C. 31. für einen vorzugsweise aus Oesterreich, sonst auch aus den übrigen deutsch-erbländischen Staaten gebürtigen, 40 Jahre gedienten Invaliden zur Erinnerung an das am 1. 3Iärz 1832 vollendete vierzigste Regierungsjahr weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. gewidmet sind. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium Vorbehalten. (D. 4534, vom 5. October 1834.) 311. Des Christian Grafen v. Waldstein. Für Einen oder zwei würdige Invaliden, welche von den Domänen Münchengratz, Hirschberg und Weisswasser in Böhmen gebürtig sind. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1090 fl. C. 31., wovon die jährlichen Interessen immer am 1. October zu vertheilen sind. Das Betheilungsrecht hat das Landes-General-Commando in Böhmen. (L. 6478, vom 22. December 1852.)