Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 795 Gemeine des Infanterie-Regiments Nr. 24, deren Auswahl und Betheilung dem Landes-General-Commando in Galizien überlassen ist, vertheilt werden. (D. 3587, vom 31. August 1837.) 190. Der Gemeinde Strengberg. Für einen in der Pfarre Strengberg gebornen, entweder von dieser oder auf Rechnung derselben abgestellten und invalid gewordenen Mann, vom Feldwebel abwärts, in Ermanglung eines solchen Individuums aber für einen Invaliden aus dem Werbbezirke des Infanterie-Regiments Nr. 49. Das Capital besteht in der 5percentigen verlosten Staats-Schuldver­schreibung pr. 240 fl. C. M. Die Betheilung mit den Interessen geschieht jährlich am 2. December, als dem Tage der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Das Vorschlagsrecht steht dein jeweiligen Regiinents-Cominandanten des Infan­terie-Regiments Nr. 49, und das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2398, vom 28. April 1830.) 191. Des Beneficiaten Johann Chrisanth Maria Stross. Das Capital besteht aus öffentlichen Fonds-Obligationen im Betrage von ISO fl. C. M. und 400 fl. W. W. Die hiervon entfallenden Zinsen werden all­jährlich am Geburtstage des jeweiligen Landesfiirsten, oder am Sterbetage des Stifters an die im Wiener Invalidenhause befindlichen würdigsten Inva­liden, und, wenn sich darunter geborne Leopoldstädter befinden sollten, vor­züglich unter diese vertheilt. Das Vorschlagsrecht ist dem Wiener Invalidenhause, die Verleihung dem Kriegs- Ministerium überlassen. (D. 3952, vom 22. October 1836.) 193. Des Johann Edlen v. Strzembosz. Bestehend in Staats-Obligationen verschiedener Gattung, zusammen pr. 3500 fl. C. M., deren Interessen für jene Invalide, welche von den Gü­tern des Stifters: Lasky, Sroki, Olszanice, Fredoracz, Novonolz und Mitulin in Galizien gebürtig, und zur k. k. Armee ausgehoben worden sind, oder in Zukunft werden ausgehoben werden, in deren Ermanglung aber für Invalide von galizischer Geburt überhaupt gewidmet sind. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (ü. 2663, vom 7. Juni 1835.) 199. Der Gubernial-Protokolls-Directors-Witwe Regina Gräfin Sweerls-Spork, für einen vor dem Feinde zum Krüppel gewordenen Krieger des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 30, welcher ausser seinem Patental - Gehalte keinen Aerarial- oder Stiftungs - Genuss bezieht. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation per 600 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Infanterie-Regi­ments Nr. 30 und das Verleihungsrecht dem Regiments-Inhaber zu. (Abth. 20, Nr. 1219, vom 14. April 1858.) 194. Des Geriehtstafel-Beisitzers Joseph v. Sasalay. Auf Zulagen für drei aus dem Neusiedler Bezirke durch Alter oder kör­perliche Gebrechen invalid gewordene, schon entlassene oder zu entlassende Leute des Infanterie-Regiments Nr. 19. Das Capital besteht in einer äpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 545 fl. C. M. Das Betheilungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (D. 1931, vom 25. Juni 1847.)

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