Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 793 Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 2000 fl. C. M. Dem Commandanten des genannten Regimentes steht das Recht zu, die Stift— linge zu ernennen. (Abth. 9, Nr. 4155, vom 31. Juli 1861.) 180» Des Constantin Ritter Slotwinski v. Leliva. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 325 fl. C. M., deren jährlicher Interessen-Ertrag für solche öster­reichische Invalide bestimmt ist, welche auf des Stifters erbeigenthümliehem Gute Gtobikowa, Tarnower Kreises, gebürtig sind. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium überlassen. (D. 4998, vom 7. November 1837.) t8S» Des Tarnower Consistorial-Protokollisten Smirziiz. Zur alljährlichen Betheilung eines zu Feldkriegs-Diensten untauglich gewordenen Soldaten, vom Feldwebel abwärts, wobei vorerst die Anver­wandten des Stifters,, wenn solche beim Militär dienen sollten, dann Militärs, die aus des Stifters Vaterstadt Temeswar gebürtig sind, endlich jene, die in dem Infanterie-Regimente Nr. 57 gedient haben, berücksichtiget werden sollen. Das Capital besteht in einer unvei’losten 2pereentigen Hofkammer- Obligation pr. 100 fl. W. W. Das Verleihungsrecht kommt dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2064, vom 31. März 1850.) $8‘2» Neu creirte Sobieslauer Invaliden-oder ausgedienter Capi- tulanten-Stiftung, gegründet von den k. k. Beamten und dem Stadtratlie zu Sobieslau. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Sehuldver- schpeibung pr. 200 fl., und in einer öpercentigen National-Anlehens-Obliga- tion pr. 310 fl. Die Ernennung des Stiftlings steht dem jeweiligen Stadtvorstande von Sobieslau im Einverständnisse mit dem Orts-Seelsorger und k. k. politischen Amts-Vorstande dieses Bezirkes, und die Bestätigung der Ernennung dem k. k. Kreis-Chef, einver­nehmlich mit dem betreffenden k. k. Ergänzungs-Bezirks-Commando, zu. (Abth. 20, Nr. 616, vom 1. März 1858.) 183« Des Handelsmannes Johann Carl Sothen zu Gunsten der verwun­deten Krieger der k k. österreichischen Armee und der Wiener Freiwilligen aus dem Erträgnisse einer veranstalteten Lotterie, unter der Benennung ,,Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung“’. Bei dieser von Seiner Majestät dem Kaiser Allerhöchst genehmigten Stiftung bestehen zwölf Plätze, jeder zu jährlichen 100 fl. Oesterr. Währung und lebenslänglich, für Ober-Officiere vom Hauptmanne und Rittmeister abwärts, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In Ermanglung von derlei Officieren haben invalide Ober-Officiere über­haupt, jedoch immer mit Bevorzugung jener, welche in einem Feldzuge ver­wundet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Ferner bestehen zweiundsiebenzig Stiftungs-Plätze, jeder zu öOfl.Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich, für Krieger aus dem Mannschafts-Stande, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In deren Ermanglung haben ebenfalls invalide Krieger aus dem Mann­schafts-Stande, überhaupt aber immer mit Bevorzugung jener, die vor dem Feinde verwundet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Das Stiftungs-Capital besteht in 98.050 fl. in Grund-Entlastungs-Obliga- tionen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 4218 und 4254, vom 18. August 1860.)

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