Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

784 Stiftungen. 12%. Des Carl Freiherrn v. Moser. Für zwei krüppelhafte oder sonst sehr gebrechliche dürftige Invaliden, wobei insbesondere jene Invaliden berücksichtiget werden sollen, die allenfalls aus dem ehemaligen Chevaux-legers-Regimente Prinz Hohenzollern Nr. 2 (jetzt Uhlanen-Regiment Nr. 7) sich vorfinden sollten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 1300 fl. C. M. Das Präsentationsrecht steht dem ältesten männlichen Gliede der ersten Freiherrn Moser’schen Linie, und nach gänzlichem Aussterben des Mannsstammes den weib­lichen Familien-Gliedern und ihrer Nachfolge zu. (Abth. 6, Nr. 9519, vom 11. October 1859.) 125* Des verstorbenen Salz-Amts-Directions-Secretiirs Gottfried Mosing. Zu Gunsten des Wiener Invalidenhauses für einen stark verstümmelten braven Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in der opereentigen Staats-Obligation pr. 14S fl. Die Obsorge über die Stiftung hat das Kriegs-Ministerium. (Section III, Abth. 4, Nr. 6568, vom 19. August 1854.) 126« Der Amalia Neuhauser, geborne Liewinska. Für einen würdigen, im Kriege invalid gewordenen hilfsbedürftigen Gemeinen oder Gefreiten des Infanterie-Regiments Nr. 30. Das Capital besteht in drei Spercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., ferner in einer 3percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. C. M. Das Recht der Verleihung steht dem Regiments-Commando zu. (D. 4345, vom 17. Juli 1850.) 1®?'. Des Anton Neuhold. Für zwei Invalide des Wiener Invalidenhauses. — Das Capital besteht in 800 fl. C. M. 4percentiger Obligationen. Das Kriegs - Ministerium übt das Verleihungsrecht auf den Vorschlag des lnvalidenhaus-Commando in Wien. (F. 835, vom 15. Juli 1825.) 128. Des Carl Neumann. Das Capital besteht in 1000 fl. C. M., dessen Zinsen an zwei Invalide im Prager Invalidenhause vertheilt werden, welche dem ältesten Invaliden an Jahren zunächst kommen. Die Auswahl und Vertheilung geschieht vom Prager Invalidenhause. (D. 3341, vom 5. August 1811.) 129. Der Markt-Gemeinde Neunkirchen in Oesterreich unter der Enns, unter dem Titel: „Neunkirchner L/oeal-Invaliden-Stif- tung”, wornach die im Jahre 1848 oder später in k. k. Kriegsdiensten realinvalid gewordenen Krieger vom Wachtmeister und Feldwebel abwärts, aus der Katastral-Gemeinde Neunkirchen, mit Stiftungs-Genüssen jährlicher 20 fl. C. M. oder 21 fl. Oesterr. Währung zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 1900 fl. an Staats - Schuldver­schreibungen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Vorstande der Markt - Gemeinde Neunkirchen unter Beiziehung von vier Gemeinde-Mitgliedern zu. (Abth. 6, Nr. 898, vom 4. Februar 1859.) 130* Statt den unter dem Namen der Niederländer Dotations­Zulage seit dem Jahre 1790 für aus den österreichischen Niederlanden gebürtige Invaliden des Prager Invalidenhauses bestandenen und nach dem

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