Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
776 Stiftungen. Bezirke in Illyrien, oder dessen Gegend, im Pettauer Invalidenhause, oder mit Patent ausser dem Hause auf dem Lande lebende, vorzugsweise aus der Pfarre Pretschna gebürtige Individuen gewidmet ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2202, vom 3. August 1840.) SO» Des in Pension verstorbenen Expedits-Direetions-Adjuncten des Kriegs-Ministeriums, Johann Jenger, zur Betheilung von fünfzehn der ältesten und würdigsten Invaliden des k. k. Invalidenhauses in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens- Obligation pr. 330 fl.; der Betheilungs-Tag ist der 30. Mai jeden Jahres. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Invalidenhaus-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 1230, vom 27. Mai 1837.) SU. Igl auer Invaliden-Stiftung. Gegründet im Jahre 1849 von einem Vereine zu Iglau, zur Betheilung einiger der würdigsten Invaliden von der, aus dem vormals bestandenen Iglauer Kreise assentirten, oder später zu assentirenden Mannschaft vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, mit Geld-Unterstützungen. Das Capital beträgt dermalen 7080 fl. 1% kr. in 5, 4% und 4percentigen Staats-Obligationen, und wird von einem Comité verwaltet. Das Verleihungsrecht hat der Feldzeugmeister Freiherr v. Kempen, und nach dessen Ableben der jeweilige commandirende General in Mähren. (Section III, Abth. 4, Nr. 3303, vom 14. October 1833, und Nr. 6430, vom 13. August 1834.) 8®. Julien - Stiftung. Gegründet von einer unbekannt bleiben wollenden Wohlthäterin. Das Capital besteht in einer upercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. C. M., wovon die Interessen am 3. Mai eines jeden Jahres an einen im Wiener Invalidenhause befindlichen dürftigen, mit keiner ähnlichen Unterstützung betheilten Invaliden nach dem Ermessen der vom Kriegs- Ministerium bestimmt werdenden Behörde verabfolgt werden. (D. 3179, vom 26. November 1842.) *83» Gegründet von den Vorstehern und Vertretern der Gemeinden des Bezirkes Jimghunzlau in Böhmen, im Namen der sämmtlichen Contribuenten dieses Bezirkes, mit Ausnahme des grossen Grundbesitzes, für die dem Jungbunzlauer Bezirke angehörigen Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in zehn Stück 3percentigen Partial-Obliga- tionen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1860, zusammen lOlO fl., dann in der Spercentigen Metallique-Obligation pr. 1200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. böhmischen Landes-General-Commando und der jeweiligen politischen Behörde I. Instanz zu Jungbunzlau zu. (Abth. 9, Nr. 3160, vom 20. September 1861.) *8^» Kärnthnerischer Invalidenfond, gegründet aus den im Jahre 1839 im Herzogthume Kärnthen für Kriegszwecke eingeflossenen patriotischen Geldern. Aus diesem Fonde werden erwerbsunfähig gewordene Soldaten vom Unter-Ofticier abwärts, welche bei ihrer Einreihung in dasMilitär dasHeimaths- recht dieses Landes genossen haben, ferner die Familien der vor dem Feinde gefallenen Krieger dieses Landes mit monatlichen Beträgen von 6, 4 und 3 fl. Oesterr. Währung, und zwar die Invaliden lebenslänglich und die Familien so lange sie die vorgeschriebenen Eigenschaften haben, betheilt. Dieser Fond wird vom Landes-Ausschüsse verwaltet und besteht in 43.290 fl. in Staats-Obligationen und 3681 fl. in Barem. Die Verleihung steht dem Landes-Ausschusse zu. (Abth. 13, Nr. 6148, vom 8. November 1860.)