Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

774 Stiftungen. Des Demeter Hamsa. Für einen verdienten realinvaliden Unter-Officier griechischer Religion, und griechisch-illyrischer oder wallachischer Nation ein Capitals-Betrag von 500 fl. zu 5 pCt. Das Verleihungsrecht besitzt das Kriegs-Ministerium. (D. 4025, vom 13. October 1821.) G8. Des Grafen Franz Ernst v. Harracli. Das Stiftungs-Capital beträgt 14.400 fl. C. M. Für 12 Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 vom Feld­webel und Wachtmeister abwärts, zu 60 fl. C. M. per Kopf. Die Betheilung geschieht jährlich am 4. October, so lange Invaliden aus den genannten Feldzügen vorhanden sind. In Erledigungsfällen hat der Stifter sich und seinem Nachfolger das Verleihungs­recht Vorbehalten. (L. 586, vom 7. Februar 1851.) 61). Hagnau-Stiftung. Vom k. k. Feldzeugmeister Freiherrn v. Haynau aus gesammelten Bei­trägen unter seinem Namen gegründet zur lebenslänglichen Unterstützung mittelloser, im ungarischen Feldzuge der Jahre 1848 und 1849 verkrüppel­ter Soldaten vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, ohne Unterschied, ob sie in der k. k. Armee oder in den Reihen der Insurgenten gekämpft haben. Das Stiftungs-Capital beträgt dermal 343.044 fl. C. M. und 11.800 fl. W. W. in Obligationen. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Ungarn zu. (L. 111, vom 14. Februar 1853.) < <!>• Der Brüder Franz, Carl und Joseph Ritter v. Heintl. Für einen im Feldzuge des Jahres 1859 invalid gewordenen, aus Nieder- Oesterreich gebürtigen Krieger, und in künftiger Ermanglung eines vor dem Feinde invalid gewordenen Kriegers für einen aus Nieder-Oesterreich gebür­tigen, im Dienste invalid gewordenen Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1200 fl. Die Stiftung hat den Namen: ,,I5rüder Franz, Carl und Joseph liitter von IIcintel’sche Invaliden-Stiftung” zu führen. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 8979, vom 27. September 1859.) *ISI. Hermannstädter Bezirks-Invaliden-Stiftung für die dahin zuständigen Invaliden, welche mit Plätzen von 24 und 36 fl. jährlich betheilt werden. Das Capital beträgt 12.000 fl. in Spercentigen Obligationen, dessen Ver­waltung die politische Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Hermannstadt zu. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) 'S'ä. Des k. k. Finanzrathes Johann Hey derer. Zur Errichtung eines bleibenden Denkmales des glorreichen Geburts­festes Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Das Capital besteht in einer 5percentigen verlosten Staats-Schuldver­schreibung pr. 870 fl. C.M., 304 fl. W. W. und 94 fl. 50 kr. Oesterr. Währung. Die Interessen werden alljährig am 18. August, als dem Geburtstage Seiner Majestät, in der Stadt Jaslo, nach abgehaltenem Gottesdienste durch den jeweiligen Chef der politischen Verwaltung unter die aus dem ehemali­gen Jasloer Kreise gebürtigen, im ungarischen Revolutions-Kriege invalid gewordenen k. k. Krieger zu gleichen Theilen vertheilt. (L. 1015, vom 10. März 1851.)

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