Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
768 Stiftungen. Die Stiftungsplätze bestehen in 60 fl. Oesterr. Währung jährlich, deren Verleihung dem deutsch-patriotischen Vereine und nach seiner Auflösung der nieder-österreichischen Statthalterei zusteht. (Abth. 15, Nr. 6004, vom 23. October I860.) 31. Des k. k. Hofkriegs-Agenten Franz Georg Dieffenbach. Die jährlichen Interessen des Capitals pr. 1100 fl. in 5percentigen Obligationen sind auf Lebensdauer für einen verheiratheten Invaliden des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 2 bestimmt, der Erste damit zu betheilende muss sich in dem Feldzuge des Jahres 1815 verdient gemacht haben. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Inhaber über Vorschlag des Regi- ments-Commandanten zu. (D. 6084, vom 6. October ISIS.) 32* Des k. k. Hofkriegs-Agenten Franz Georg DiefFenbach. Die Interessen des 4percentigen Capitals pr. 1140 fl. sind für einen in dem Feldzuge des Jahres 1815 sich vorzüglich ausgezeichneten und invalid gewordenen Mann bestimmt; in der Folge aber für einen sonstigen mit Kindern belasteten Invaliden vom Unter-Oflicier abwärts des Kürassier- Regiments Nr. 1. Das Retheilungsrecht besitzt das Kürassier-Regiment Nr. 1. (D. 386, vom 31. Jänner 1817.) 33* Des k. k. Kämmerers, Maximilian Grafen v. Dietrichsteiß, Verordneten der steiermärk’schen Stände. Bestehend in einer 4percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl., wovon die Interessen vierteljährig auf Zulagen für zwei invalide Gemeine der Infanterie-Regimenter Nr. 27 und 47, oder in deren Ermanglung für zwei invalide Krieger im Wiener Invalidenhause gewidmet sind. Das Vorschlagsrecht ist der Wiener Invalidenhaus-Commission überlassen, das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (D. 1496, vom 26. Mai 1846.) *34« Des Laurenz Ritter v. Dittrich. Die Hälfte der Stiftungs-Interessen ist jährlich einem pensionirten mittellosen verwundeten Officier, als eine zeitliche Aushilfe, — dann die zweite Hälfte an drei verwundete Invaliden des Mannschafts-Standes, ebenfalls als zeitliche Aushilfe zu erfolgen. Das Capital besteht in fünf Bank-Actien. Das Vorschlagsrecht steht dem hiesigen Landes-General-Commando, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6346, vom 3. December 1861.) ~35. Des Laurenz Ritter v. Dittrich, zur Betheilung von dürftigen Invaliden aus dem Loco- und Patentalstande des hiesigen Invalidenhauses mit jährlichen zeitlichen Unterstützungen. Das Capital besteht in acht Bank-Actien. Das Vorschlagsrecht steht dem hiesigen Invalidenhause, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6346, vom 3. December 1861.) 30* Des Priesters der Graner Erzdiöcese Joseph v. Döme. Das Capital besteht in einer 5percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 260 fl. C. M. und sind die Interessen am 19. April eines jeden Jahres an drei blinde Invaliden des Tyrnauer Invalidenhauses gleich zu vertheilen; in deren ganzer oder theilweiser Ermanglung an Ein, zwei oder drei gut conduisirte Gemeine desselben Invalidenhauses. Das Verleihungsrecht steht dem Invalidenhaus-Comraando zu. & (D. 1148, vom 16. April 1845.)