Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

764 Stiftungen. besagten Bezirken ihren ordentlichen bleibenden Wohnsitz haben, vorzugs­weise aber solche der obbezeichneten Invaliden, welche im k. k. Militär- Dienste verwundet worden sind, mit einer lebenslänglichen Rente jährlicher 30 fl. C. M. für jeden — betheilt werden sollen. Von dieser Rente ist den Stiftungen das erste Drittel am 24. April jeden Jahres, als dem Allerhöch­sten Vermählungsfeste Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., das zweite Drittel am 18. August, als am Geburtsfeste Seiner Apo­stolischen Majestät, und das letzte Drittel am 24. December jeden „Jahres, als am Geburtsfeste Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, auszubezahlen. Die Verwaltung der Stiftung ist dem k. k. Bezirks-Amte zu Hohenelbe gegen all­jährliche Verrechnung an das k. k. Militär-Central-Rechnungs-Departement überlassen j das Verleihungsrecht aber steht der höchsten Militär-Behörde in Böhmen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.774, vom 5. December 1855.) 8. Des verstorbenen pensionirten Hauptmannes Philipp Bergler, für zwei aus Böhmen gebürtige Invaliden des Prager Invalidenhauses, welche bei der Jäger-Truppe gedient haben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1180 fl. C. M. Die Betheilung hat am 1. Mai jeden Jahres stattzufinden. Das Vorschlagsrecht steht dem Prager lnvalidenhaus-Commando und das Ernen­nungsrecht dem Landes-General-Commando zu Prag zu. (Abth. 20, Nr. 4131, vom 9. December 1837.) 9» Der Geschwister und Erben des k. k. Finanz-Ministerial-Rathes Wenzel Beyer, für zwei aus Czeikowitz in Mähren gebürtige Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht aus einer 5pereentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem betreffenden Gemeinde-Vorstände im Einver­ständnisse mit sämmtlichen Gemeinde-Räthen, unter Intervenirung und Zustimmung des jeweiligen Orts-Seelsorgers zu. (Abth. 20, Nr. 7, vom 6. März 1857.) IO« Eines patriotischen Bürgers Wiens, unter dem Namen eines „Biederfreuncles des k. k. Militärs”. Zu einer täglichen Zulage für den jeweiligen ältesten, aus Steiermark gebürtigen Invaliden des Wiener Invalidenhauses. Das Capital besteht in einer Hofkammer-Obligation pr. 400 fl. C. M. zu 4J/a pCt. Das Verleihungsrecht hat das lnvalidenhaus-Commando. (L. 2501, vom 28. Juni 1808, und D. 3203, vom 25. November 1844.) ''41, Böhmischer Invalidenfond vom Jahre 1849 für in den Jahren 1848—1849 im Kriege dienstuntauglich gewordene, aus Böhmen gebür­tige Militärs und Feld-Aerzte, dann für Witwen und Waisen der vor dem Feinde Gefallenen oder sonst in ihrer Dienstpflicht Gestorbenen. In Ermanglung dieser Individuen an andere aus Böhmen gebürtige Krie­ger und Feld-Aerzte, welche im Dienste invalid wurden, sowie an deren Wit­wen und Waisen. Die Stiftungs-Plätze bestehen in jährlichen 100 fl. C. M. für Officiere, in 50 fl. für Unter-Officiere und 25 fl. für Gemeine. Die Capitalsverwaltung steht einer Commission unter Vorsitz des Landes-Chefs zu, welche auch das Verleihungsrecht ausübt. Das Vorschlagsrecht hat der comman- dirende General in Böhmen. (Abth. 20, Nr. 253, vom 28. Jänner 1858.) 4®. Der Maria Borzikowsky, für sechs der bedürftigsten invaliden Gemeinen des Tyrnauer Invalidenhauses, welche mit den Interessen eines Capitals pr. 400 fl. C. M. zu 3 pCt., dann für drei andere Gemeine des

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