Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
Stiftungen. 759 sind, ohne dass derselbe des von Seite des Aerars zu bewilligenden Equi- pirungs-Douceurs desshalb für verlustig erklärt werden soll. Das Betheilungsrecht steht dem Regiments-Commando zu. (D. 3386, vom 27. September 1843.) SM). Des k. k. Lieutenants Franz v. Szillej-. Zu Gunsten des Infanterie-Regiments Nr. 76, für einen durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnenden aus Oedenburg gebürtigen Gemeinen der 7. Compagnie, welcher am 17. Juni, als dem Sterbetage des Stifters, durch das Regiments-Commando mit den Interessen der 5percentigen Stiftungs-Obligation pr. 165 fl. zu betheilen ist. • (D. 2499, vom 16. Juli 1845, Abth. 20, Nr. 2848, vom 7. September 1857, und Abth. 9, Nr. 473, vom 29. Jänner 1862.) Ol» Des k. k. Rittmeisters und Flügel-Adjutanten des Feldmarschalls, Fürsten zu Windisch-Grätz, Andreas Grafen v. Thiirhciin, zur Retheilung von zwei gut conduisirten Männern der 3. Escadron des Uhlanen-Regiments Graf Wallmoden Nr. 5. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 300 fl. Die Retheilung hat jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph stattzufinden. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 3. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.) 02. Des k. k. Rittmeisters und Flügel-Adjutanten des Feldmarschalls Fürsten zu Windisch-Grätz, Andreas Grafen v. Thürlieim, zur Retheilung von zwei gut conduisirten Männern der 2. Escadron des Uhlanen-Regiments Erzherzog Ferdinand Maximilian Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 300 fl. Die Betheilung hat jährlich am 15. Juli, als dem Erinnerungstage eines bei der Festung Carlsburg stattgehabten Gefechtes, zu geschehen. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 2. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-pommandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.) 03. Seiner Durchlaucht des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Fürsten Friedrich Tliurn und Taxis. Für Einen, höchstens zwei verdiente dürftige Soldaten aus dem Mannschafts-Stande des Kriegsdampfers Fürst Wilhelm Taxis oder mindestens der Lago-maggiore-Flottille. Das Capital besteht in opercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 230 fl. C. M., dessen Interessen immer am 10. Juni zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem Flottillen-Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4. Nr. 5236, vom 17. December 1853.) 0?t. Anton Tobisch’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals von 200 fl. in einer opercentigen Metallique-Obligation, für den würdigsten Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 18 gewidmet sind. Ein im Kriege invalid und arbeitsunfähig Gewordener hat den Vorzug. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 1502, vom 20. Februar 1860.) 05. Der Stadt-Gemeinde Treviso. Mit einem Capitale von 1000 österreichischen Liren, wovon zum Andenken der dort im Jahre 1843 geschehenen Fahnenweihe des 3. Bataillons von