Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 745 20« Des Gina Wuko. Zur Gedächtnissfeier des 17. Octobers 1817, als dem Tage der Aller­höchsten Ankunft weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. in Sémiin. Das Capital besteht in 400 fl. C. M., dessen Zinsen alle Jahre an diesem Tage an zwei verdiente Gemeine der jeweilig dortigen Garnison zu erfolgen sind. Das Landes-General-Commando zu Temeswar hat das Verleihungsrecht. (Vom 19. Juni 1818.) 21« Des Francesco nobile di Giustiniani zur immerwährenden Erinnerung an die glückliche Lebensrettung Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., zur Betheilung eines treuen tapferen Soldaten von einem der vier venetianischen Infanterie-Regimenter Nr. 13, 16, 26 und 45, mit 60 österreichischen Liren jährlich in der Art, dass alle Jahre an ein anderes dieser Regimenter die Reihe kömmt. Die Betheilung hat immer im Monate Februar stattzufinden, und die Wahl des zu betheilenden Soldaten steht dem jeweiligen Commandanten des betreffenden Regiments zu. Die Stiftung pr. 400 fl. C. M. ist durch Einverleibung des Pfandrechtes auf die dem Stifter gehörigen Parzellen in der Steuer-Gemeinde Serego, District Padua, sichergestellt. (Section lit, Abth. 4, Nr. 349, vom 14. Jänner 1856.) Nachtrags-Bestimmung. Nachdem in Folge der neuen Formation der Infanterie-Regimenter nebst den Infanterie-Regimentern Nr. 13, 16, 26 und 45 auch jene: Nr. 38, Nr. 79 und Nr. 80 zu den venetianischen zählen, so wird diese Stiftung nach dem Willen des Stifters auf die drei letztgenannten Infanterie-Regimenter Nr. 38, 79 und 80 unter den gleichen Modalitäten ausgedehnt. (Abth. 15, Nr. 5400, vom 9. October 1860.) 22« Des k. k. Platz-Obersten August Freiherrn v. Godart« Das Capital bestellt aus vier Stück Bank-Actien, jede pr. 500 fl. Die jährlich entfallenden Dividenden sind in zwölf gleichen Theilen unter die vier Estandart-Führer und acht verdientere Qua-Wachtmeister des Dra­goner-Regiments Nr. 2, dermalen Kürassier-Regiment Nr. 10, zu vertheilen; sollten mehr oder weniger als acht Qua-Wachtmeister im Regimente vor­handen seyn, so hat eine aus dem ältesten Eseadrons-Commandanten, dann einem von seinen Kameraden gewählten Ober- und Unterlieutenant zusam­mengesetzte Commission zu bestimmen, im ersteren Falle, welche von den Qua-Wachtmeistern und im letzteren Falle, welche Corporale nebst den vorhandenen Qua-Wachtmeistern in den Stiftungs-Genuss zu treten haben. (L. 1034, vom 8. März 1851.) 23« Des k. k. Majors und Bade-Inspectors zu Caidsbad, Anton Grafen v .Gorcey« Es bestehen drei Capitalien, und zwar: a) in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl. C. M.; I) in vier 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 fl. C. M.; c) in vier Spercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 fl. C. M. Jedes dieser drei Capitalien hat die Bestimmung, dass von seinen Inte­ressen alljährlich ein ganz mittelloser verdienstvoller subalterner Officier, welchem zum Gebrauche der Carlsbader Brunnen-Cur die Unterkunft in dem dortigen Officiers-Badhause bewilliget wird, betheilt werden soll. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanten in Böhmen zu. (N. 1528, vom 30. Mai 1846, und N. 923, vom 26. September 1848.)

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